Public Private Partnership am Beispiel der Kontrollgerätekarte: Übertragung staatlicher Aufgaben hat sich bewährt
Europaweite Neuregelung der Lenk- und Ruhezeiten im Transportgewerbe
Stuttgart (ots)
Bereits mehr als 70.000 Kontrollgerätekarten für den Digitalen Tachografen von Nutzfahrzeugen hat die Sachverständigen-Organisation DEKRA seit 2005 an Fahrer, Fuhrparkbetreiber und Werkstätten ausgegeben. Allein in Baden-Württemberg wurden über 20.000 Anträge für Kontrollgerätekarten bearbeitet. Ministerialrat Markus Schmidt vom Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg, zuständige Aufsichtsbehörde für das Land Baden-Württemberg, würdigte das DEKRA Engagement mit den Worten: Die Übertragung dieser mit hoheitlichen Befugnissen verbundenen Aufgaben hat sich uneingeschränkt bewährt.
Nicht nur eine zügige und reibungslose Abwicklung der Kartenausgabe, auch Umstände wie die Vorhaltung von fachkundigem Personal in den Annahme- und Ausgabestellen oder die Einhaltung der für Behörden geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden von den Konzessionären garantiert., sagte Ministerialrat Schmidt. Die Beleihung ist damit ein sehr gutes Beispiel für die erfolgreiche Übertragung von staatlichen Aufgaben auf Private.
DEKRA ist in den vier Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt durch die zuständigen Ministerien mit der Konzession zur Ausgabe von Kontrollgerätekarten seit Mai 2005 beliehen. Trotz unklarer Rechtslage in der Europäischen Union war das Land Baden-Württemberg bereits im Mai 2005 in der Lage, Anträge entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Seit Einführung der Ausgabe von Kontrollgerätekarten zum 1. Mai 2005 registrieren wir eine hohe Kundenakzeptanz, sagte Dr. Gerd Neumann, Mitglied der Geschäftsführung der DEKRA Automobil GmbH.
Mit dieser Dienstleistung entlastet DEKRA die öffentlichen Haushalte, bietet einen umfassenden Service auf der Grundlage akzeptierter Gebühren und sichert zugleich Arbeitsplätze. Damit konnten wir ein erfolgreiches, auch für andere Bundesländer nachahmbares Modell eines Public Private Partnership zum Nutzen der Endverbraucher realisieren, betonte Dr. Neumann. Es hat sich erneut gezeigt, dass Wettbewerb auch in hoheitlichen Tätigkeiten ein Garant für Dienstleistungsqualität zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit darstellt.
Die Ausgabe von Kontrollgerätekarten ist Teil der europaweit eingeführten Neuregelung der Lenk- und Ruhezeiten im Transportgewerbe. Mit der Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 561/206 sollen die Wettbewerbsbedingungen im Straßenverkehrsgewerbe in der Europäischen Gemeinschaft harmonisiert sowie die Arbeitsbedingungen und die Sicherheit im Straßenverkehr verbessert werden. Um die Bewegungsdaten von Fahrern und Fahrzeugen effizienter erfassen und mit hoher Qualität auswerten zu können, wurde in der Europäischen Gemeinschaft ein digitalisiertes Verfahren eingeführt, das die bisher verwendeten Schaublätter ersetzt.
Im Unterschied zum mechanischen Fahrtenschreiber zeichnet der Digitale Tachograf die Fahrtgeschwindigkeit sowie die Lenk- und Ruhezeiten nicht mehr analog auf eine Tachoscheibe auf, sondern speichert sie elektronisch auf der Kontrollgerätekarte des Fahrers. Seit dem 1. Mai 2006 ist das digitale Kontrollgerät für alle neu zugelassenen Lkw über 3,5 Tonnen sowie für alle Busse mit mindestens neun Sitzen gesetzlich vorgeschrieben.
Mit der Einführung des Digitalen Tachografen erhält die Transparenz der Fahrer als auch der Unternehmen eine neue Dimension!, sagte Peter Herget, verantwortlicher Produktmanager bei der DEKRA Automobil GmbH. In dieser Verantwortung, insbesondere gegenüber unseren Mitgliedern, werden wir unser Dienstleistungsprofil weiter entwickeln. Die Bewertung elektronisch erfasster Daten im Rahmen eines Fuhrparkmanagements werde zukünftig die Voraussetzungen der Existenzsicherung insbesondere kleinster und kleiner Fuhrparks darstellen.
Mit Inkrafttreten der Änderungen personalbeförderungsrechtlicher Vorschriften, vor allem der Umsetzung der Lenk- und Ruhezeiten zum 11. April 2007 werden die Sozialvorschriften nochmals verschärft, führte Herget weiter aus. Bei Verstößen hätten Unternehmer und Fahrer mit erheblichen Sanktionen zu rechnen. Hier will DEKRA auch weiterhin Aufklärungsarbeit leisten, unter anderem durch Symposien, Beratungsgespräche und Schulungen der DEKRA Akademie. Darüber hinaus stellt das auf die Fuhrparkbetreuung spezialisierte Unternehmen bewertete, elektronisch auswertbare Bewegungsdaten von Fahrern und Fahrzeugen bereit.
Die neue Dienstleistung wird an 73 DEKRA Niederlassungen und Außenstellen angeboten. Dafür wurden 188 Mitarbeiter in speziellen Lehrgängen mit den gesetzlichen Vorschriften und dem zusammen mit T-Systems Chemnitz entwickelten Fachverfahren für die Ausgabe der Karten vertraut gemacht. Um eine hohe Qualität zu gewährleisten, wurden im Vorfeld detaillierte Arbeitsanweisungen erstellt, alle Mitarbeiter datenschutzrechtlich belehrt und eine zentrale Hotline eingerichtet.
DEKRA kommt dem zunehmenden Informationsbedarf von Spediteuren, Unternehmern und Fahrern bei der Umsetzung der Rechtsnorm in das nationale Recht mit einer breit angelegten Öffentlichkeitsarbeit entgegen. Bis jetzt führten die Niederlassungen des Kfz-Dienstleisters mehr als hundert Informationsveranstaltungen für Spediteure und Unternehmer durch und verteilten über 13.000 Flyer. Für die Kraftfahrer und Fuhrunternehmer erschien das Buch DEKRA Praxisratgeber Lenk- und Ruhezeiten im August 2005 sowie eine Neuauflage im Juni 2006. Es kann von DEKRA Mitgliedsfuhrparks und -werkstätten kostenfrei (info@dekra.de), von anderen gegen eine Schutzgebühr von 12,50 Euro (info@verlag-hendrisch.de) abgerufen werden. Auf der DEKRA-Homepage wurde eine Informationsplattform zum Thema Sozialvorschriften im Straßenverkehr eingerichtet (www.dekra.net - Digitaler Tachograf). Hier findet der Anwender Antworten auf aktuelle Rechtsfragen, aber auch Antragsformulare für die Kontrollgerätekarte.
Als ergänzende Dienstleistungen bietet DEKRA den Fuhrparkbetreibern ein Datenmanagement für den digitalen Tachografen an, das die gesetzlichen Anforderungen an die Archivierung und Sicherung der erfassten Daten erfüllt. Die DEKRA Akademie ergänzt diese Angebote durch Kurse, mit denen die Betriebe ihre gesetzlichen Pflichten zur Information ihrer Mitarbeiter vollständig abdecken können.
Über DEKRA
DEKRA ist eine international ausgerichtete Sachverständigen-Organisation, die sich für Sicherheit und Qualität der Menschen im Umgang mit Technik, Umwelt und Mobilität engagiert. In vier Business Units sind die rund 100 Tochter- und Beteiligungsgesellschaften über die DEKRA AG an den DEKRA e.V. angebunden. Die Business Units DEKRA Automotive, DEKRA NORISKO Industrial, DEKRA Qualification sowie DEKRA International Operations stehen für qualifizierte und innovative Dienstleistungen rund um die Themen Fahrzeugprüfungen, Gutachten, Industriedienstleistungen, Zertifizierungen, Umwelt- und Baugutachten, Aus- und Weiterbildung, Zeitarbeit, Consulting und Schadenregulierung. DEKRA ist heute in 23 Ländern West- und Osteuropas sowie in den USA, Brasilien und Südafrika präsent. Mehr als 15.000 Mitarbeiter erwirtschaften einen Jahresumsatz von rund 1,2 Milliarden Euro.
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