Neuer Markenstreit um den Goldhasen
München (ots)
Beim 25. Marken-Beschwerdesenat des Bundespatentgerichts ist eine Beschwerde anhängig, mit der eine Bayerische Herstellerin von Schokoladen-Hasen die Löschung einer Farbmarke begehrt, deren Inhaberin eine Schweizer Herstellerin von Schokoladen-Hasen ist.
Die Farbmarke ist ein bestimmter Goldton und beansprucht Schutz für die Waren "Schokoladen-Hasen". Sie wurde vom deutschen Patent und Markenamt am 12. Mai 2017 ins Markenregister eingetragen (Az. DPMA 30 2017 010 675). Die Bayerische Herstellerin stellte beim Deutschen Patent- und Markenamt den Antrag, die Marke wieder aus dem Markenregister zu löschen. Der Antrag wurde zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts wendet sich die Herstellerin aus Bayern mit ihrer Beschwerde.
Eine Farbe kann grundsätzlich nicht als Marke eingetragen werden, weil die Verbraucher die Farbe für sich genommen nicht als Hinweis auf einen ganz bestimmten Hersteller verstehen. Nur wenn der Verkehr wegen des intensiven Gebrauchs der Farbe im Zusammenhang mit ganz bestimmten Waren daran gewöhnt ist, die Farbe als Hinweis auf einen ganz bestimmten Hersteller zu verstehen, kann die Farbe als Marke eingetragen werden. Die sogenannte Verkehrsdurchsetzung, § 8 Abs. 3 MarkenG, muss im Eintragungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt nachgewiesen werden. Die Herstellerin aus Bayern geht jedoch davon aus, dass der Nachweis nicht ordnungsgemäß erbracht wurde.
Der Senat hat für den 16. Februar 2023, 13.00 Uhr, Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt.
Az. 25 W (pat) 20/20 - Beschwerdeverfahren beim Bundespatentgericht.
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