RNZ: "Ein Zeichen" - Kommentar zu Hotel-Urteil des BGH
Heidelberg (ots)
"Es ist zumindest fragwürdig, wie hier das Hausrecht gegen den Gleichheitsgrundsatz aufgewogen wurde. Andere Gerichte könnten hier nachjustieren. Solange aber darf man sich über die deutliche Absage an den NPD-Funktionär noch freuen."
Von Sören Sgries
Mit dem Rausschmiss des damaligen NPD-Bundesvorsitzenden Udo Voigt aus seinem Wellness-Tempel setzte Hoteldirektor Heinz Baumeister ein deutliches Zeichen gegen Rechtsextremisten. Gut so. Den Preis für "Zivilcourage gegen Rechtsradikalismus, Antisemitismus und Rassismus" hat sich er sich damit redlich verdient. Das BGH-Urteil, das ihm jetzt den Rücken stärkt, sollte man da auch bejubeln dürfen. Eigentlich. Denn bei genauerer Betrachtung wirft es einige Fragen auf. Wo sind die Grenzen? Denn auch wenn die NPD und ihre Mitglieder in weiten Teilen der Gesellschaft erfreulicherweise geächtet sind: Rein rechtlich hat die Partei keinen anderen Status als CDU, SPD, Grüne, FDP und Linke. Was also tun, wenn der nächste Hotelier die Anwesenheit von Liberalen als Störung seiner Gäste empfindet. Darf er sie dann vor die Tür setzen? Wie ist es, wenn es nicht mehr um politische Fragen geht, sondern um Religion oder Hautfarbe? Dieser Blick auf das Urteil zeigt: Es ist zumindest fragwürdig, wie hier das Hausrecht gegen den Gleichheitsgrundsatz aufgewogen wurde. Andere Gerichte könnten hier nachjustieren. Solange aber darf man sich über die deutliche Absage an den NPD-Funktionär noch freuen.
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