RNZ: "Rhein-Neckar-Zeitung" (Heidelberg) zum Urteil gegen die Sedlmayr-Mörder
Heidelberg (ots)
Bei dem vorliegenden Fall ging es um das Abwägen zwischen zwei Grundrechten: Auf der einen Seite das auf Privatsphäre, auf der anderen das Recht der Öffentlichkeit auf Information. Da beides wichtig ist, muss jeder Einzelfall für sich entschieden werden. Je prominenter ein Fall ist, desto mehr neigt sich die Waage zugunsten der Öffentlichkeit. Brennt sich ein Fall ins kollektive Gedächtnis ein, weil er besonders aufsehenerregend oder das Opfer berühmt war, wird er irgendwann Teil der Zeitgeschichte, und die Beteiligten sind keine reinen Privatpersonen mehr. Das ist auch sinnvoll - sonst müsste man ja sämtliche Archive und Geschichtsbücher nachträglich schwärzen.
Auch die Mörder von Walter Sedlmayr haben ein Recht darauf, nicht diffamiert zu werden. Solange die Berichterstattung aber sachlich ist, müssen sie sie zurecht hinnehmen. Das ist eine Konsequenz ihrer Tat.
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