Kölner Stadt-Anzeiger: Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy: Vorstellungen Schäubles wurde Riegel vorgeschoben
Köln (ots)
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, geht nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Durchsuchungen davon aus, dass das Instrument nur sehr selten angewandt werden kann. "Für das BKA-Gesetz bedeutet das Urteil, dass die heimlichen Zugriffe nur in extremen Ausnahmesituationen zulässig sind", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Donnerstag-Ausgabe). "Das ist vergleichbar mit dem Großen Lauschangriff. Das Bundesverfassungsgericht hat erneut sehr hohe Hürden formuliert: nur bei konkreten Gefahren für Leib, Leben und andere Rechtsgüter, nur bei konkreter Beschreibung des Zugriffs und nur mit Richtervorbehalt. Das ist eine sehr hohe Messlatte. Da muss man erstmal rüber kommen. (...) Falls eine gesetzliche Befugnis geschaffen werden sollte, dann müsste sie den Vorgaben folgen. Und die sind so eng, dass es nur sehr wenige Online-Durchsuchungen geben könnte. Das ist keine Maßnahme mit einer größeren Streubreite. Das muss sehr gezielt gegen Schwerverbrecher und Terroristen eingesetzt werden und unter scharfer richterlicher Kontrolle." Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), äußert sich im dem "Kölner Stadt-Anzeiger" ähnlich: "Wir sprechen über eine einstellige, nicht über eine zweistellige Zahl pro Jahr. Das ist kein Masseninstrument, sondern ein Instrument unter vielen anderen." Er fügte hinzu: "Herr Schäuble hat eindeutig weitergehende Vorstellungen gehabt. Dem ist ein Riegel vorgeschoben worden. Ich begrüße das."
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