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Kölner Stadt-Anzeiger: ACHTUNG SPERRFRIST: MONTAG, 15. SEPTEMBER, 04.00 UHR Erzbistum Köln setzt Polizei gegen eigenen Pfarrer ein Priester erwirkt einstweilige Verfügung gegen Kardinal Meisner

Köln (ots)

Der Konflikt zwischen dem Erzbistum Köln und einem
seiner Pfarrer über die Amtsenthebung des Geistlichen eskaliert. Zur 
Durchsetzung eines von Kardinal Joachim Meisner verfügten Hausverbots
gegen den Pfarrer von Meckenheim (Rhein-Sieg-Kreis) wollte der 
Euskirchener Kreisdechant Bernhard Auel als Vertreter Meisners die 
Polizei einsetzen, wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Montag-Ausgabe) 
unter Berufung auf die Polizei berichtet. Die Beamten lehnten aber 
ein Eingreifen ohne richterlichen Beschluss ab. "So einfach ist es in
Deutschland nicht, jemandem die Schlüssel abzunehmen - auch wenn der 
Wunsch vom Erzbischof kommt", sagte ein Polizeivertreter der Zeitung.
Auel lehnte eine Stellungnahme ab. Bistumssprecher Stephan Georg 
Schmidt gab an, von dem Polizei-Einsatz keine Kenntnis zu haben.
Jung hält alle gegen ihn verhängten Sanktionen für nichtig. Am 
Samstag erwirkte er beim Landgericht Rheinbach eine einstweilige 
Verfügung gegen das Erzbistum. Der amtsrichterliche Beschluss gab dem
Beklagten - dem "Erzbistum Köln, vertreten durch Kardinal Meisner, 
dieser vertreten durch Kreisdechant Bernhard Auel"- auf, es zu 
unterlassen, in den Gottesdiensten am Wochenende ein "Pro-clamandum" 
verlesen zu lassen, eine Begründung der Amtsenthebung. Bei 
Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro oder 
sogar Ordnungshaft angedroht. Auch hiervon sei ihm nichts bekannt, so
Bistumssprecher Schmidt. Er bestätigte aber, dass der strittige Text 
nicht vorgetragen worden sei.
Das Erzbistum wirft Jung vor, eine bischöflichen Visitation (Besuch) 
verweigert, Mitarbeiter zur Illoyalität gegenüber dem Erzbistum 
angehalten und das Erzbistum wegen verschiedener Sparmaßnahmen der 
"Untreue" bezichtigt zu haben.

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Kölner Stadt-Anzeiger
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Telefon: +49 (0221)224 2444
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