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EKD-Bevollmächtigte fordert äquivalenten Ausgleich der Staatsleistungen an die Kirche

Köln (ots)

Prälatin Anne Gidion: Wenn uns das Geld fehlt und wir Aufgaben streichen müssen, hat das unmittelbare Auswirkungen auf Nicht-Mitglieder

Absage an Neuregelung der Abtreibung außerhalb des Strafrechts

Die Bevollmächtigte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Berlin, Prälatin Anne Gidion, hat vor einer Reduzierung des kirchlichen Engagements beim Wegfall der sogenannten Staatsleistungen gewarnt. "Die kirchlichen Haushalte sind von krisenhaften Entwicklungen und Preissteigerungen in gleicher Weise betroffen wie alle anderen auch. Die Etats sind auf Kante genäht. Wenn uns das Geld fehlt und wir Aufgaben streichen müssen, dann hat das somit auch unmittelbare Auswirkungen auf Nicht-Mitglieder", sagte Gidion dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Freitag-Ausgabe).

Die Ampel-Koalition will die jährlichen Zahlungen von rund 500 Millionen Euro an die katholische und evangelische Kirche aus Steuermitteln beenden, die auf teils jahrhundertealten Verpflichtungen des Staates gründen. Der Auftrag zur Ablösung ist im Grundgesetz verankert. Es gehe in einem Ablösegesetz des Bundes um die Modalitäten, nicht um konkrete Beträge, betonte Gidion. Das werde dann Ländersache sein. "Aber die Kirchen müssen die Folgen eines Wegfalls der Staatsleistungen berechnen, das ist klar. Wir sagen: Hier geht es um den Erhalt dessen, was wir heute leisten oder um den Beitrag, den die Kirchen mit diesem Geld für die Gesellschaft erbringen. Wenn wir das weiterführen sollen, muss die Ablösesumme möglichst äquivalent sein zu den Beträgen, die heute fließen."

Eine Reform des Abtreibungsrechts mit Streichung des Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch, wie sie zuletzt Familienministerin Lisa Paus (Grüne) befürwortet hat, sieht Gidion skeptisch. "Stand heute" sehe sie keine Möglichkeit einer Regelung außerhalb des Strafrechts. "Nach unserer Überzeugung hat das Strafrecht nicht nur eine repressive Funktion. Verbote können schützend und befreiend wirken. Auch Autofahren ist verboten. Es sei denn, Sie haben Ihre Fahrtauglichkeit nachgewiesen und eine Fahrerlaubnis erhalten. Der Paragraf 218 im Strafrecht hat eine Schutzfunktion für das werdende Leben. Diesen Punkt machen wir in der Diskussion stark."

Mit der bestehenden Konstruktion, die eine rechtswidrige Abtreibung unter bestimmten Bedingungen straffrei stellt, sei sie "einverstanden", so Gidion weiter. Sie biete "alle Möglichkeiten zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts der Frau, aber auch zum Schutz des werdenden Lebens".

Das Interview im Wortlaut:

www.ksta.de/458438

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Telefon: 0221 224 2080

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