In NRW wurden 6876 Wohnraum-IDs zur Vermietung an Touristen genehmigt - Köln an der Spitze - ID soll Zweckentfremdung verhindern
Köln. (ots)
In NRW wurden seit dem 1. Juli 2022 insgesamt 6876 Wohnraum-IDs genehmigt, die zur Kurzzeitvermietung an Touristen erforderlich sind. 7556 IDs wurden beantragt, wie aus einer Bilanz des NRW-Bauministeriums hervorgeht, die dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Samstag-Ausgabe) vorliegt. Danach wurden die meisten Wohnraum-IDs (3378) in Köln beantragt, in 3190 Fällen wurde sie genehmigt. Auf Platz zwei der Anträge folgt Düsseldorf (1943), gefolgt von Dortmund (746), Aachen (387), Bonn (331) und Münster (212). Insgesamt wurden 680 Anträge abgelehnt, davon die meisten in Düsseldorf (214), Köln (188) und Bonn (111).
In den sechs NRW-Stäten waren Vermieter, die Wohnraum kurzzeitig zum Beispiel an Touristen vermieten wollen, per Satzung dazu verpflichtet worden, sich eine Wohnraum-ID zu beschaffen. Ohne die Angabe der zwölfstelligen Nummer zum Beispiel in Online-Anzeigen oder bei Airbnb ist die Vermietung illegal. Mit der ID müssen sich die Vermieter bei einem Register anmeldet, in dem Anzahl der vermieteten Tage dokumentiert werden. Wird die Maximalzahl überschritten, müssen die Vermieter eine Strafe zahlen, in Köln können das beispielsweise bis zu 50 000 Euro sein. NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach zog ein positives Fazit. Die Wohnraum-ID schaffe die lange vermisste Transparenz. "Sie ist ein wirkungsvolles Werkzeug, um der Zweckentfremdung von Wohnungen als Schattenhotels entgegenzuwirken. Durch die Wohnraum-ID bekommen die Städte einen umfassenden Einblick in die Kurzzeitvermietung von Wohnungen", sagte Scharrenbach dem "Kölner Stadt-Anzeiger".
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