Zweiter Hauptverdächtiger im Schleuser-Verfahren auf freiem Fuß - Generalkonsulat in China warnte schon vor sechs Jahren vor Masche der mutmaßlichen Kölner Schleuserbande
Köln. (ots)
Der zweite mutmaßliche Kopf der sogenannten Luxus-Schleuserbande, die in den vergangenen sechs Jahren wohlhabende Chinesen mit fingierten Investorenmodellen nach Deutschland gebracht haben soll, ist am Freitag von der Untersuchungshaft verschont worden. Dies bestätigte sein Strafverteidiger Martin Bücher dem "Kölner Stadt-Anzeiger". "Der Richter hat meinen Mandanten am heutigen Vormittag nach der Haftprüfung auf freien Fuß gesetzt", berichtete Bücher. Zuvor habe man sich über eine Verteidigererklärung zu dem Fall eingelassen.
Bei dem mutmaßlichen Schleuser-Boss handelt es sich um den 46-jährigen Kölner Juristen Johannes D., der mit seinem 42-jährigen Anwaltspartner Claus B. das Schleusermodell 2018 kreiert haben soll. Letzterer war nach einer zweitätigen Vernehmung auf freien Fuß gekommen. Darin soll er nach Informationen der Zeitung eingeräumt haben, dass das ursprüngliche Schleusermodell über eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) in Solingen losgegangen sei.
Aus den Strafakten geht nach Informationen des "Kölner Stadt-Anzeiger" hervor, dass das deutsche Generalkonsulat im südchinesischen Kanton bereits im März 2018 bei einer Überprüfung der Solinger Vorgänge Alarm geschlagen hat. Die deutsche Auslandsvertretung hatte schon detailliert eine der Maschen beschrieben, mit denen die Chinesen anfangs nach Deutschland geschmuggelt wurden. Sogar der Frechener Anwalt Claus B. wurde bereits als mutmaßlicher Drahtzieher genannt.
Der Jurist soll damals mit Hilfe von Komplizen Scheinfirmen gegründet haben, mit denen die Ausreisewilligen nach Deutschland gelotst wurden. Seit Längerem schon würden die Auslandsvertretungen in China eine steigende Zahl von Anträgen zur Aufenthaltsgenehmigung wohlhabender chinesischer Staatsbürger verzeichnen, heißt es 2018 in einem Papier des deutschen Generalkonsulates, das dem "Kölner Stadt-Anzeiger" vorliegt. "Mittels einer behaupteten selbstständigen Investition" werde ein unbefristeter Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik verlangt.
Eine intensive Überprüfung vor Ort sowie Recherchen in Deutschland indes hätten ergeben, dass die Antragsteller in vielen Fällen die selbstständige Tätigkeit mit Hilfe der Kölner Kanzlei nur vortäuschen. So gab beispielsweise eine chinesische Rentnerin an, die Finanzaufsicht über ein deutsches Unternehmen führen zu wollen. Die Frau sei dafür aber völlig ungeeignet, ermittelte das Generalkonsulat nach den Recherchen des "Kölner Stadt-Anzeiger". Sie spreche kein Wort Deutsch, habe keinerlei berufliche oder akademisch Bildung und die Oberschule sogar ohne Abschluss verlassen.
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