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DPRG e.V.

BDP tritt dem Deutschen PR-Rat bei

Bonn (ots)

Der Bundesverband Deutscher Pressesprecher wird neben
DPRG und GPRA dritter Träger des Deutschen Rates für Public
Relations. Er wird wie die beiden anderen Trägerorganisationen vier
Vertreter in den Rat entsenden: seinen Präsidenten Lars Großkurth und
drei Beisitzer.
Der Ratsvorsitzende Dr. Horst Avenarius bekundete in seiner
Grußadresse für die neuen Mitglieder seine Erwartung, dass durch sie
das Gewicht des deutschen PR-Rates in der deutschen Öffentlichkeit
verstärkt werde. Ulrich Nies, Präsident der DPRG, sieht in dem
Beitritt einen weiteren Beleg für den Kooperationswillen von GPRA,
BdP und DPRG.
Rückfragen:
   Dr. Horst Avenarius, Vorsitzender DRPR, Tel. (0173) 3 52 52 09
STELLUNGNAHME DES PR RATES ZUM BEITRITT DES BDP:
Es ist gut, wenn alle aktiven großen Kommunikationsverbände bei
der Wahrung von Sitte und Moral in der Öffentlichkeitsarbeit
zusammenstehen. Uns alle verbinden gemeinsame Moral-Kodizes und
Verhaltensrichtlinien. Uns alle leitet die gleiche Überzeugung, dass
zu beanstandendes Fehlverhalten aufgeklärt, beurteilt und
gegebenenfalls geahndet werden muss.
Daher begrüßt es der Deutsche Rat für Public Relations, dass  sich
der Bundesverband der Pressesprecher zur Mitarbeit im Rat
entschlossen hat. Der BdP wird dritter Ratsträger neben DPRG und GPRA
mit allen daraus erwachsenden Rechten und Pflichten.
Zu den Rechten gehört die gleiche Zahl an Beisitzern und das
gleiche Gewicht bei der Beurteilung kritischer Fälle. Zu den
Pflichten zähle ich die stete Präsenz des BdP bei den Ratssitzungen,
die gedrittelte Beteiligung an Kosten und Recherchearbeit sowie die
aufmerksame Beobachtung der PR-Szene und das Einbringen von
Vorkommnissen, mit denen sich der Rat nach Auffassung seiner vier
BdP-Mitglieder befassen sollte.
Von der Mitgliederschaft des BdP erwarten wir die Beachtung des
moralischen Regelwerks der PR. Es wurde von uns allen in langen
Beratungen und aufgrund der Erfahrungen von Generationen von
PR-Leuten gemeinsam aufgestellt.
Wer aber einmal dagegen verstößt und daher mit einer Mahnung oder
Rüge des Rates zur Rechenschaft gezogen wird, muss nicht mit einem
Verbandsausschluss rechnen. Er sollte den Ratsspruch, der nach
eingehender Prüfung seines Falles und reiflicher Überlegung durch die
Mehrheit seiner Ratsmitglieder ergeht, als einen zeitlich begrenzten
öffentlichen Ordnungsruf verstehen. Rügen veranlassen die
Betroffenen, ihr Fehlverhalten zu ändern und dadurch in den Kreis der
unbescholteneren zurückzukehren. Es wird keiner ein Sünder auf ewig
sein.
Presse- und Werberat wirken auf die gleiche Weise in ihre
Mitgliedschaften hinein, und diese unterwerfen sich nicht anders als
wir PR-Leute den Sprüchen einer Institution der freiwilligen
Selbstkontrolle.
So sehe ich denn mit großen Erwartungen auf das durch die neuen
Mitträger verstärkte Gewicht des deutschen PR-Rates in der deutschen
Öffentlichkeit.
Dr. Horst Avenarius
   Ratsvorsitzender

Pressekontakt:

Dr. Horst Avenarius, Vorsitzender DRPR, Tel. (0173) 3 52 52 09

Original-Content von: DPRG e.V., übermittelt durch news aktuell

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