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eco Verband der deutschen Internetwirtschaft zum Strafrechtsänderungsgesetz Computerkriminalität bekämpfen - nicht Sicherheitstechnik ausbremsen!

Köln (ots)

Köln/Berlin, 24. Mai 2007 -  Der Deutsche Bundestag
wird heute das Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der 
Computerkriminalität (StrÄndG) beschließen. In der 
Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses und damit 
höchstwahrscheinlich im endgültigen Gesetzesbeschluss des Bundestages
wurden leider Mängel, auf die die Experten bei der Anhörung am 21. 
März einhellig hingewiesen hatten, nicht behoben. Damit besteht die 
Gefahr, dass das Gesetz die Sicherheitsbemühungen der Unternehmen 
ausbremst, anstatt Computerkriminalität wirksam zu bekämpfen. Die 
dazu abgegebene Erklärung der Abgeordneten, wie das Gesetz auszulegen
sei, reicht nicht aus, denn Gerichte urteilen nach dem Text des 
Gesetzes.
Mit dem Gesetz wird im § 202c StGB (neu) nicht nur 
Computerkriminalität unter Strafe gestellt, sondern auch die 
Herstellung, das sich Verschaffen, Verkaufen, Verbreiten, Überlassen 
oder Zugänglichmachen von Software, deren Zweck die Begehung solcher 
Straftaten ist. Diese Software müssen aber auch 
IT-Sicherheitsspezialisten benutzen, um Sicherheitslücken in 
Computersystemen aufzuspüren. Die Experten waren sich deshalb einig, 
dass die Vorverlagerung der Strafbarkeit auf Vorbereitungshandlungen 
problematisch ist.
Die Ergebnisse der Anhörung wurden ignoriert. Im Ergebnis ist es 
jetzt nicht ausgeschlossen, dass Computerprogramme, die zu einem 
legitimen Zweck wie der Sicherheitsprüfung von IT-Systemen verwendet 
werden, vom Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst werden. Aus der 
Sicht der Wirtschaft, für die die Computerkriminalität eine enorme 
Herausforderung und eine existenzielle Bedrohung ist, ist das Gesetz 
daher schlicht kontraproduktiv.
Dabei begrüßt eco grundsätzlich, dass das Gesetz eine bessere 
strafrechtliche Verfolgung von Computerkriminalität vorsieht. So soll
künftig bereits der bloße unbefugte Zugang zu einem Computer- und 
Informationssystem strafbar sein. Bisher gilt dies erst, wenn sich 
Daten verschafft werden. Der Tatbestand des Computerbetrugs soll auf 
das Ausspähen und Abfangen von Daten erweitert werden.
eco (www.eco.de) ist seit über zehn Jahren der Verband der 
Internetwirtschaft in Deutschland. Die mehr als 300 
Mitgliedsunternehmen beschäftigen über 200.000 Mitarbeiter und 
erwirtschaften einen Umsatz von ca. 40 Mrd Euro jährlich. Im 
eco-Verband sind die rund 130 Backbones des deutschen Internet 
vertreten. Verbandsziel ist es, die kommerzielle Nutzung des Internet
voranzutreiben, um die Position Deutschlands in der Internet-Ökonomie
und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Der 
eco-Verband versteht sich als Interessenvertretung der deutschen 
Internetwirtschaft gegenüber der Politik, in Gesetzgebungsverfahren 
und in internationalen Gremien.

Pressekontakt:

Weitere Informationen: eco Verband der deutschen Internetwirtschaft
e.V., Verbindungsbüro Berlin, Marienstr 12, 10117 Berlin, Tel.:
030/24 08 36-96, E-Mail: berlin@eco.de,
Web: www.eco.de

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