WEISSER RING begrüßt Hamburger Gesetzesinitiative zum Opferschutz
Ausweitung des Opferanwaltes auf Staatskosten lange überfällig
Mainz (ots)
Als wichtigen Schritt auf dem Weg zu mehr Opferschutz in Deutschland begrüßt der Bundesvorsitzende des WEISSEN RINGS, Prof. Dr. Reinhard Böttcher, den Beschluss des Hamburger Senats zur Ausweitung des Opferanwaltes auf Staatskosten. Eine von Hessen und Niedersachsen mitgetragene Bundesratsinitiative soll die Möglichkeiten ausweiten, schwer betroffenen Kriminalitätsopfern einen kostenfreien Opferanwalt zur Seite zu stellen.
Derzeit erhalten lediglich Opfer von Sexualstraftaten, versuchten Tötungsdelikten und bei vollendeten Tötungsdelikten die Hinterbliebenen, unabhängig vom Einkommen, auf Antrag während des gesamten Verfahrens einen vom Gemeinwesen getragenen Anwalt im Rahmen der Nebenklage.
Die Stärkung des notwendigen Persönlichkeitsschutzes für Verbrechensopfer auch in weiteren Deliktsbereichen ist nach Ansicht der mit 420 Anlaufstellen bundesweit tätigen Opferhilfsorganisation seit langem überfällig. Es sei nicht nachvollziehbar, so Böttcher, warum z. B. das Opfer schwerster Misshandlungen, eines erpresserischen Menschenraubes oder einer Entführung weiter um seinen Schutz über den engen Weg der Prozesskostenhilfe betteln soll, obwohl es beim Strafprozess ebenfalls erheblichen psychischen Belastungen ausgesetzt ist.
Der WEISSE RING fordert eine baldige gesetzliche Regelung für die Ausweitung des Opferanwaltes auf Staatskosten und appelliert an die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern, sich diesem berechtigten Anliegen, womöglich aus fiskalischen Gründen, nicht länger zu verschließen.
Ebenso wie dem Beschuldigten aufgrund rechtsstaatlicher Grundsätze ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt wird, handelt es sich nach Auffassung des WEISSEN RINGS sowie namhafter Rechtswissenschaftler hierbei um eine Selbstverständlichkeit, die schwer betroffenen Opfern nicht länger versagt bleiben darf.
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