Mehr Verbrechensopfer erhalten staatliche Hilfe (mit Bild)
WEISSER RING sieht seine Forderung bestätigt: Opferentschädigungsgesetz greift für Deutsche, auch wenn die Tat im Ausland geschah
Berlin / Mainz (ots)
Deutschen, die im Ausland Opfer einer Gewalttat oder eines terroristischen Anschlages werden, steht demnächst ein Anspruch nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) zu. Das hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag beschlossen. Die bundesweite Opferschutzorganisation WEISSER RING begrüßt die Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten als lange überfälligen Schritt. Der Bundesvorsitzende des WEISSEN RINGS, Professor Dr. Reinhard Böttcher, dankte Siegfried Kauder, MdB für dessen langjährigen beharrlichen Einsatz für die Opferinteressen, ohne den der Wandel bei der generellen Anspruchsvoraussetzung für OEG-Leistungen vom Territorialprinzip hin zur Staatsbürgerschaft wohl noch immer nicht vollzogen wäre.
Bisher hatten Deutsche nicht einmal in manchen EU-Staaten Anspruch auf eine Entschädigung. In dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen hieß es dazu, ausländische Reiseziele - ob aus beruflichen oder privaten Gründen - würden "ebenso häufig und selbstverständlich" angesteuert wie Ziele in Deutschland.
Auch für ausländische Staatsbürger, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten, hat sich das Opferentschädigungsgesetz weiter geöffnet. Anspruchberechtigt sind künftig auch deren Verwandte bis hin zum dritten Grad. So waren bisher Menschen von einem Entschädigungs-anspruch ausgeschlossen, die sich nur vorübergehend - beispielsweise wenn sie Verwandte besuchen - in Deutschland aufhielten. Bei den Brandanschlägen in Solingen und Mölln waren seinerzeit türkische Mädchen zu Tode gekommen, die damals als Nichten bei den jeweiligen Opferfamilien zu Besuch waren, aber keinen Anspruch auf Leistungen nach dem OEG hatten.
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