WEISSER RING zur Schmerzensgeldklage eines Kindesmörders: Aus Opfersicht nicht nachvollziehbar
Mainz (ots)
Bei allem Respekt vor den Regeln eines modernen Rechtsstaates ist die von einem Kindesmörder immer wieder in Szene gesetzte Unzufriedenheit mit der gerichtlichen Aufarbeitung des Falles weder aus Opfersicht noch im Empfinden der Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar. So reuelos auf öffentliche Aufmerksamkeit und Kapital aus einem Verbrechen zu spekulieren, sei an Zynismus und scheinbar völlig außer Kraft gesetzter Selbstwahrnehmung kaum noch zu überbieten, so Helmut K. Rüster, Sprecher der bundesweiten Opferschutzorganisation WEISSER RING.
Die Entscheidung des Frankfurter Landgerichts, der Klage wegen eines durch die seinerzeitige Androhung von Gewalt angeblich erlittenen psychischen Schadens stattzugeben, dürfte bei den Menschen überall im Land auf großes Unverständnis stoßen. Wenn ein Kindesmörder sich lediglich auf eine Drohung hin auf Todesangst berufen könne und daraufhin aus der Staatskasse Geld bekommt, dann stimmt etwas nicht mehr in unserem Rechtsverständnis, so Rüster. Todesangst hat das entführte Kind gelitten. Politik, Gesetzgeber und Justiz sehen sich jetzt den Fragen vieler um den Rechtsfrieden besorgter Bürger ausgesetzt, welche Konsequenzen aus diesem Urteil gezogen werden müssen. Ein Kindesmörder hat seine Show gehabt, Bühne war ein Gerichtssaal, eine erschreckende Vorstellung.
Magnus Gäfgen war nach dem Mord an dem elfjährigen Jacob von Metzler im Juli 2003 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit besonders schwerer Schuld verurteilt worden. Bisher scheiterte er mit dem Versuch, Schmerzensgeld vom Staat und damit aus Geldern der Steuerzahler einzuklagen.
Gegen die Polizeibeamten war ein Verfahren eingeleitet worden, bei dem durch den Richterspruch in aller Deutlichkeit zum Ausdruck kam, dass Gewalt zur Erzwingung von Aussagen in Deutschland verboten ist. Nur wer sich in die unglaublich tragische Situation der Polizeibeamten in Frankfurt im Entführungsfall Jakob von Metzeler hinein zu versetzen vermag, kann ermessen, vor welch schwerer Entscheidung die Beamten in diesen Stunden standen.
Es ging um das Leben eines Menschen, auch wenn die Androhung von Gewalt gegenüber dem Entführer strafrechtlich nicht zu rechtfertigen war, Als Konsequenz daraus folgte die anschließende strafrechtliche Bewertung eines auf Rettung eines Menschenlebens ausgerichteten Handelns unter extremster Belastung.
Auch die seinerzeitige Ankündigung von Magnus Gäfgen, eine Stiftung für Kinder und Jugendliche, die Opfer einer Gewalttat geworden sind, einrichten zu wollen, stieß beim WEISSEN RING auf Befremden. Es sei nur als Hohn zu empfinden, wenn ein wegen Mordes Verurteilter sich zum Sachverwalter von Opferinteressen machen will, so Vereinssprecher Helmut K. Rüster.
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