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Weisser Ring e.V.

Weisser Ring fordert besseren Opferschutz für Eltern getöteter Kinder
Fall Ulrike macht Schwachstellen in den Opferschutz-Gesetzen deutlich

Mainz (ots)

Im Fall Ulrike aus Eberswalde hat der Weise Ring den
Eltern des getöteten Mädchens seine Unterstützung angeboten.
Rund 2.300 ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in bundesweit 400
Außenstellen stehen unmittelbar Betroffenen sowie ihren Angehörigen
mit Rat und Tat zur Seite und vermitteln den Opfern das wichtige
Gefühl, mit ihren vielfältigen Problemen nicht alleine zurecht kommen
zu müssen. Über den menschliche Beistand und die persönliche
Betreuung hinaus ermöglicht der Weisse Ring auch anwaltlichen
Beistand bei der Wahrung von Persönlichkeitsrechten im
Strafverfahren, ebenso wie bei der Durchsetzung sozialrechtlicher
Ansprüche, insbesondere auf Leistungen nach dem
Opferentschädigungsgesetz oder der Anerkennung als Nothelfer.
Dort, wo zusätzlich zu seelischen und körperlichen Verletzungen
auch wirtschaftliche Not in Folge der erlittenen Straftaten hinzu
kommt, kann der gemeinnützige Verein auch durch materielle
Zuwendungen Leid mildern. Hilfestellung im Umgang mit den Behörden,
Begleitung zu Gerichtsterminen, Vermittlung von Hilfen anderer
Organisationen oder Erholungsmaßnahmen für Geschädigte und ihre
Familien runden das Spektrum mitmenschlicher Verantwortung für
Kriminalitätsopfer ab.
Als nicht länger hinnehmbar kritisiert die größte deutsche
Opferschutzorganisation Weisser Ring die noch immer unzureichenden
gesetzlichen Bestimmungen zur Verbesserung der rechtlichen und
sozialen Situation von Kriminalitätsopfern und ihren Angehörigen. So
haben beispielsweise die Eltern eines ermordeten Kindes keinen
Anspruch auf einen vom Staat bezahlten Rechtsbeistand, obwohl sie im
Strafverfahren erheblichen psychischen Belastungen ausgesetzt sind.
Einen vom Gemeinwesen getragenen Opferanwalt analog dem vom Staat
gestellten Pflichtverteidiger für den Angeklagten erhalten bisher nur
die Opfer von Sexualstraftaten und von versuchten Tötungsdelikten.
Der Weisse Ring fordert die Ausweitung dieses notwendigen
Persönlichkeitsschutzes schwer betroffener Opfer auch auf weitere
Deliktsbereiche. Es ist nicht nachvollziehbar, warum z.B. ein Opfer
schwerster Misshandlungen oder einer Entführung weiter um seinen
Schutz über den Weg der Prozesskostenhilfe betteln soll, obwohl es
beim Strafprozess ebenfalls erheblichen psychischen Belastungen
ausgesetzt ist. Auch  die Hinterbliebenen von Mordopfern haben
derzeit keinen Anspruch auf einen vom Gemeinwesen getragenen
Opferanwalt.
Ebenso haben die Eltern von getöteten Kindern in aller Regel
keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz
(OEG), weil sie, so die Begründung, nicht selbst unmittelbar zum
Opfer geworden sind. Selbst wenn sie aufgrund  seelischen Schäden
infolge des Verbrechens an ihrem Kind mit erheblichen
gesundheitlichen Problemen zu kämpfen haben und dadurch eine
Minderung der Erwerbsfähigkeit eintritt, wird diesen Menschen "nach
dem Buchstaben des Gesetzes" staatliche Hilfe aus dem OEG versagt.
Anspruch auf eine sogenannte Elternrente besteht nur, wenn eine
wirtschaftliche Abhängigkeit zum dem getöteten Kind bestand.
Angesichts zahlreicher erschütternder Schicksale fordert der
Weisse Ring Politik und Gesetzgeber auf, endlich diese seit langem
erkannten Schwachstellen im Bereich des Opferschutzes und der
Opferentschädigung zu schließen. Wer es wirklich Ernst meine mit der
Verantwortung des Gemeinwesens gegenüber den Opfern von Kriminalität
und Gewalt, dürfe nicht nur darüber reden, sondern müsse endlich
handeln, so WR-Sprecher Helmut K. Rüster. Verbrechensopfer seien
keine lästigen Bittsteller, sondern hätten einen Anspruch auf
Solidarität und praktische Hilfestellung.
Pressestelle:
Pressesprecher:
Helmut K. Rüster
Weberstraße 16
55130 Mainz
Tel. 06131/ 83 03 38
Fax 06131/ 83 03 45
e-mail:  info@weisser-ring.de
wr-online: www.weisser-ring.de
Belegexemplar erbeten.

Original-Content von: Weisser Ring e.V., übermittelt durch news aktuell

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