Weisser Ring fordert besseren Opferschutz für Eltern getöteter Kinder
Fall Ulrike macht Schwachstellen in den Opferschutz-Gesetzen deutlich
Mainz (ots)
Im Fall Ulrike aus Eberswalde hat der Weise Ring den Eltern des getöteten Mädchens seine Unterstützung angeboten.
Rund 2.300 ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in bundesweit 400 Außenstellen stehen unmittelbar Betroffenen sowie ihren Angehörigen mit Rat und Tat zur Seite und vermitteln den Opfern das wichtige Gefühl, mit ihren vielfältigen Problemen nicht alleine zurecht kommen zu müssen. Über den menschliche Beistand und die persönliche Betreuung hinaus ermöglicht der Weisse Ring auch anwaltlichen Beistand bei der Wahrung von Persönlichkeitsrechten im Strafverfahren, ebenso wie bei der Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche, insbesondere auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz oder der Anerkennung als Nothelfer.
Dort, wo zusätzlich zu seelischen und körperlichen Verletzungen auch wirtschaftliche Not in Folge der erlittenen Straftaten hinzu kommt, kann der gemeinnützige Verein auch durch materielle Zuwendungen Leid mildern. Hilfestellung im Umgang mit den Behörden, Begleitung zu Gerichtsterminen, Vermittlung von Hilfen anderer Organisationen oder Erholungsmaßnahmen für Geschädigte und ihre Familien runden das Spektrum mitmenschlicher Verantwortung für Kriminalitätsopfer ab.
Als nicht länger hinnehmbar kritisiert die größte deutsche Opferschutzorganisation Weisser Ring die noch immer unzureichenden gesetzlichen Bestimmungen zur Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation von Kriminalitätsopfern und ihren Angehörigen. So haben beispielsweise die Eltern eines ermordeten Kindes keinen Anspruch auf einen vom Staat bezahlten Rechtsbeistand, obwohl sie im Strafverfahren erheblichen psychischen Belastungen ausgesetzt sind. Einen vom Gemeinwesen getragenen Opferanwalt analog dem vom Staat gestellten Pflichtverteidiger für den Angeklagten erhalten bisher nur die Opfer von Sexualstraftaten und von versuchten Tötungsdelikten.
Der Weisse Ring fordert die Ausweitung dieses notwendigen Persönlichkeitsschutzes schwer betroffener Opfer auch auf weitere Deliktsbereiche. Es ist nicht nachvollziehbar, warum z.B. ein Opfer schwerster Misshandlungen oder einer Entführung weiter um seinen Schutz über den Weg der Prozesskostenhilfe betteln soll, obwohl es beim Strafprozess ebenfalls erheblichen psychischen Belastungen ausgesetzt ist. Auch die Hinterbliebenen von Mordopfern haben derzeit keinen Anspruch auf einen vom Gemeinwesen getragenen Opferanwalt.
Ebenso haben die Eltern von getöteten Kindern in aller Regel keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), weil sie, so die Begründung, nicht selbst unmittelbar zum Opfer geworden sind. Selbst wenn sie aufgrund seelischen Schäden infolge des Verbrechens an ihrem Kind mit erheblichen gesundheitlichen Problemen zu kämpfen haben und dadurch eine Minderung der Erwerbsfähigkeit eintritt, wird diesen Menschen "nach dem Buchstaben des Gesetzes" staatliche Hilfe aus dem OEG versagt. Anspruch auf eine sogenannte Elternrente besteht nur, wenn eine wirtschaftliche Abhängigkeit zum dem getöteten Kind bestand.
Angesichts zahlreicher erschütternder Schicksale fordert der Weisse Ring Politik und Gesetzgeber auf, endlich diese seit langem erkannten Schwachstellen im Bereich des Opferschutzes und der Opferentschädigung zu schließen. Wer es wirklich Ernst meine mit der Verantwortung des Gemeinwesens gegenüber den Opfern von Kriminalität und Gewalt, dürfe nicht nur darüber reden, sondern müsse endlich handeln, so WR-Sprecher Helmut K. Rüster. Verbrechensopfer seien keine lästigen Bittsteller, sondern hätten einen Anspruch auf Solidarität und praktische Hilfestellung.
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