Weißer Ring begrüßt Bundesrats-Entscheidung zum Opferschutz
Mainz (ots)
"Eine weitere Etappe in der notwendigen Opferschutzdiskussion ist erreicht", so Helmut K. Rüster, Sprecher des Weißen Rings zur Bundesratsentscheidung über das Opferrechtsreformgesetz. Hierzu zählen u.a. die stärkere Berücksichtigung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen im Strafprozess sowie das Widerspruchsrecht des Opferzeugen gegen die Weitergabe von Videovernehmungen. Eine Auszeit in Sachen Verbesserung der Opferrechte dürfe es jedoch angesichts von jährlich mehr als 200.000 Gewalttaten auch nach Inkrafttreten des Gesetzes keinesfalls geben, so Rüster.
So sei der Opferanwalt im Jugendstrafverfahren noch immer ebenso überfällig wie ein vom Gemeinwesen getragener anwaltlicher Schutz für alle schwer geschädigten Opferzeugen im Strafprozess. Was bisher bereits den Opfern von Sexualstraftaten und Tötungsdelikten und künftig auch Hinterbliebenen zustehe, könne Menschen, die brutal verletzt, misshandelt oder entführt wurden, nicht länger vorenthalten werden, nur weil hier ein anderer Straftatbestand vorliegt.
Dass sich Bundesregierung und Bundesrat über den Vermittlungsausschuss letztendlich doch noch über eine deutliche Verbesserung der Opferrechte verständigt haben, ist auch der Beharrlichkeit zuzuschreiben, mit der der Weiße Ring ständig allen Verantwortlichen die Situation der Opfer vor Augen führt. Nach der abschließenden Behandlung im Bundestag werden die verbesserten Opferrechte voraussichtlich im September in Kraft treten.
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