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Weißer Ring begrüßt Bundesrats-Entscheidung zum Opferschutz

Mainz (ots)

"Eine weitere Etappe in der notwendigen
Opferschutzdiskussion ist erreicht", so Helmut K. Rüster, Sprecher
des Weißen Rings zur Bundesratsentscheidung über das
Opferrechtsreformgesetz. Hierzu zählen u.a. die stärkere
Berücksichtigung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen im
Strafprozess sowie das Widerspruchsrecht des Opferzeugen gegen die
Weitergabe von Videovernehmungen. Eine Auszeit in Sachen Verbesserung
der Opferrechte dürfe es jedoch angesichts von jährlich mehr als
200.000 Gewalttaten auch nach Inkrafttreten des Gesetzes keinesfalls
geben, so Rüster.
So sei der Opferanwalt im Jugendstrafverfahren noch immer ebenso
überfällig wie ein vom Gemeinwesen getragener anwaltlicher Schutz für
alle schwer geschädigten Opferzeugen im Strafprozess. Was bisher
bereits den Opfern von Sexualstraftaten und Tötungsdelikten und
künftig auch Hinterbliebenen zustehe, könne Menschen, die brutal
verletzt, misshandelt oder entführt wurden, nicht länger vorenthalten
werden, nur weil hier ein anderer Straftatbestand vorliegt.
Dass sich Bundesregierung und Bundesrat über den
Vermittlungsausschuss letztendlich doch noch über eine deutliche
Verbesserung der Opferrechte verständigt haben, ist auch der
Beharrlichkeit zuzuschreiben, mit der der Weiße Ring ständig allen
Verantwortlichen die Situation der Opfer vor Augen führt. Nach der
abschließenden Behandlung im Bundestag werden die verbesserten
Opferrechte voraussichtlich im September in Kraft treten.
Pressesprecher:
Helmut K. Rüster  
Tel.: 06131/ 83 03 38 
Fax:  06131/ 83 03 45  
wr-online: www.weisser-ring.de
e-mail:  info@weisser-ring.de
Weberstraße 16
55130 Mainz
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Original-Content von: Weisser Ring e.V., übermittelt durch news aktuell

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