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Weißer Ring fordert erweiterten Opferschutz
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries empfing WR-Delegation zu einem Sondierungsgespräch über die Weiterentwicklung von Opferrechten

Mainz (ots)

Um die Frage, welchen Stellenwert der Opferschutz in
der neuen Legislaturperiode einnehmen wird, ging es bei einem
Gespräch zwischen Vertretern der größten deutschen
Opferhilfeorganisation und Bundesjustizministerin Zypries in Berlin.
Neben dem neu gewählten Vorsitzenden des Weißen Rings, Professor Dr.
Reinhard Böttcher nahmen daran auch WR-Vorstandsmitglied Siegfried
Kauder, MdB und Bundesgeschäftsführerin Gabriele Holthaus teil. Der
gemeinnützige Verein, der in diesem Jahr auf 30 Jahre praktische
Opferarbeit zurückblicken kann, zählt rund 60.000 Mitglieder und mehr
als 2.700 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in bundesweit 400
Außenstellen.
Der Weiße Ring begrüßt das Einvernehmen von CDU/CSU und SPD, einen
Straftatbestand gegen Stalking zu schaffen. Damit werde einer
Forderung der Opferschützer entsprochen. Ministerin Zypries dankte
dem Weißen Ring dafür, dass er die rechtspolitische Diskussion zur
Strafwürdigkeit von Stalking vorangebracht hat, u. a. durch die
Förderung einer wissenschaftlichen Studie der TU Darmstadt.
Der Weiße Ring fordert seit langem, die Regelungen über die
Rechte des Opfers im Strafverfahren, insbesondere das Recht auf einen
Opferanwalt, auch im Verfahren gegen jugendliche Straftäter
anzuwenden. Bundesministerin Zypries verwies dazu auf den
Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des
Jugendgerichtsgesetzes, den das Ministerium Jahre 2004 vorgelegt hat;
darin sei diesem Anliegen weitgehend entsprochen. Die Vertreter des
Weißen Rings sehen in der Realisierung der opferschützenden
Regelungen dieses Entwurfs einen großen Fortschritt.
Nach Auffassung des Weißen Rings ist der Kreis der Fälle, in
denen nach der Strafprozessordnung (§ 397 a StPO) dem Verletzten ein
anwaltlicher Beistand bestellt werden muss, zu erweitern. Genannt
wurden in dem Gespräch insbesondere Verfahren wegen schwerer
Körperverletzung (§ 226 StGB). Ministerin Zypries weist im Hinblick
auf die damit verbundene Belastung der Staatskasse darauf hin, dass
die Regelung über den Opferanwalt erst in der vergangenen Wahlperiode
ausgeweitet wurde.
Die Vertreter des Weißen Rings erneuerten die Forderung, dass ein
bestimmter Prozentsatz der vom Staat vereinnahmten Geldstrafen den
Einrichtungen der Opferhilfe zur Verfügung gestellt wird, wie das
auch schon in einem Referentenentwurf des Bundesministeriums der
Justiz vorgesehen war. Ministerin Zypries unterstützt dieses Anliegen
weiterhin, weist aber auf die ablehnende Haltung der Länder hin.
Der Weiße Ring regt an, in den von den Bundesministerien der
Justiz und des Innern herausgegebenen Periodischen Sicherheitsbericht
neben den dort schon vorgesehenen Aussagen zur Kriminalprävention
auch Aussagen zum Stand von Opferschutz und Opferhilfe aufzunehmen.
Bundesministerin Zypries weist darauf hin, dass die laufenden
Arbeiten am Zweiten Periodischen Sicherheitsbericht schon voran
geschritten seien. Sie stellt aber in Aussicht, diesen Vorschlag im
Falle der Erstellung weiterer periodischer Sicherheitsberichte zu
berücksichtigen.
Für Bundesministerin Zypries leistet der Weiße Ring gute und
wichtige Arbeit für Opfer von Kriminalität. Hilfesuchende erhielten
dort beispielsweise Beratungsangebote für den Umgang mit Behörden,
psychologische Hilfen und rechtliche Unterstützung, unterstreicht
Ministerin Zypries. Der Weiße Ring dankt Ministerin Zypries für ihre
Unterstützung.
Pressestelle:
Pressesprecher:
Helmut K. Rüster
Tel. 06131/ 83 03 38 Fax 06131/ 83 03 60
55130 Mainz, Weberstraße 16
E-Mail:  presse@weisser-ring.de 
wr-online: www.weisser-ring.de

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