Weißer Ring fordert erweiterten Opferschutz
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries empfing WR-Delegation zu einem Sondierungsgespräch über die Weiterentwicklung von Opferrechten
Mainz (ots)
Um die Frage, welchen Stellenwert der Opferschutz in der neuen Legislaturperiode einnehmen wird, ging es bei einem Gespräch zwischen Vertretern der größten deutschen Opferhilfeorganisation und Bundesjustizministerin Zypries in Berlin. Neben dem neu gewählten Vorsitzenden des Weißen Rings, Professor Dr. Reinhard Böttcher nahmen daran auch WR-Vorstandsmitglied Siegfried Kauder, MdB und Bundesgeschäftsführerin Gabriele Holthaus teil. Der gemeinnützige Verein, der in diesem Jahr auf 30 Jahre praktische Opferarbeit zurückblicken kann, zählt rund 60.000 Mitglieder und mehr als 2.700 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in bundesweit 400 Außenstellen.
Der Weiße Ring begrüßt das Einvernehmen von CDU/CSU und SPD, einen Straftatbestand gegen Stalking zu schaffen. Damit werde einer Forderung der Opferschützer entsprochen. Ministerin Zypries dankte dem Weißen Ring dafür, dass er die rechtspolitische Diskussion zur Strafwürdigkeit von Stalking vorangebracht hat, u. a. durch die Förderung einer wissenschaftlichen Studie der TU Darmstadt.
Der Weiße Ring fordert seit langem, die Regelungen über die Rechte des Opfers im Strafverfahren, insbesondere das Recht auf einen Opferanwalt, auch im Verfahren gegen jugendliche Straftäter anzuwenden. Bundesministerin Zypries verwies dazu auf den Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes, den das Ministerium Jahre 2004 vorgelegt hat; darin sei diesem Anliegen weitgehend entsprochen. Die Vertreter des Weißen Rings sehen in der Realisierung der opferschützenden Regelungen dieses Entwurfs einen großen Fortschritt.
Nach Auffassung des Weißen Rings ist der Kreis der Fälle, in denen nach der Strafprozessordnung (§ 397 a StPO) dem Verletzten ein anwaltlicher Beistand bestellt werden muss, zu erweitern. Genannt wurden in dem Gespräch insbesondere Verfahren wegen schwerer Körperverletzung (§ 226 StGB). Ministerin Zypries weist im Hinblick auf die damit verbundene Belastung der Staatskasse darauf hin, dass die Regelung über den Opferanwalt erst in der vergangenen Wahlperiode ausgeweitet wurde.
Die Vertreter des Weißen Rings erneuerten die Forderung, dass ein bestimmter Prozentsatz der vom Staat vereinnahmten Geldstrafen den Einrichtungen der Opferhilfe zur Verfügung gestellt wird, wie das auch schon in einem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz vorgesehen war. Ministerin Zypries unterstützt dieses Anliegen weiterhin, weist aber auf die ablehnende Haltung der Länder hin.
Der Weiße Ring regt an, in den von den Bundesministerien der Justiz und des Innern herausgegebenen Periodischen Sicherheitsbericht neben den dort schon vorgesehenen Aussagen zur Kriminalprävention auch Aussagen zum Stand von Opferschutz und Opferhilfe aufzunehmen. Bundesministerin Zypries weist darauf hin, dass die laufenden Arbeiten am Zweiten Periodischen Sicherheitsbericht schon voran geschritten seien. Sie stellt aber in Aussicht, diesen Vorschlag im Falle der Erstellung weiterer periodischer Sicherheitsberichte zu berücksichtigen.
Für Bundesministerin Zypries leistet der Weiße Ring gute und wichtige Arbeit für Opfer von Kriminalität. Hilfesuchende erhielten dort beispielsweise Beratungsangebote für den Umgang mit Behörden, psychologische Hilfen und rechtliche Unterstützung, unterstreicht Ministerin Zypries. Der Weiße Ring dankt Ministerin Zypries für ihre Unterstützung.
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