Bundespräsident Horst Köhler dankt für Einsatz des WEISSEN RINGS
Anerkennung für 30 Jahre praktische Opferhilfe
Beispielhafte Leistung für die Gesellschaft
Mainz (ots)
Bundespräsident Horst Köhler hat aus Anlass des 30-Jährigen Bestehens des WEISSEN RINGS den Geschäftsführenden Bundesvorstand des gemeinnützigen Vereins zu einem Gedankenaustausch in Schloss Bellevue empfangen. Der Bundespräsident dankte dem Bundesvorsitzenden des WEISSEN RINGS, Prof. Dr. Reinhard Böttcher, für das ehrenamtliche Engagement der bundesweiten Opferhilfsorganisation, das seit mehr als drei Jahrzehnten eine unverzichtbare Antwort auf das Leid und die Not von Hunderttausenden von Kriminalitätsopfern darstelle.
Das Interesse für die Opfer einer Straftat, ihre Empfindungen, ihre Persönlichkeitsrechte und ihr Erleben des Gerichtsverfahrens gegen den Täter waren lange Zeit in der deutschen Rechtsgeschichte verschüttet. Es gebühre dem WEISSEN RING Respekt und Anerkennung dafür, dass die Opferbelange in den vergangenen zwanzig Jahren stärkere Beachtung gefunden haben, erklärte der Bundespräsident.
Der Bundesvorsitzende des WEISSEN RINGS Prof. Böttcher dankte dem Bundespräsidenten im Namen seiner Vorstandskollegen sowie aller ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des gemeinnützigen Vereins für die anerkennenden Worte. Das Erreichen, Ansprechen und Begleiten der Opfer und der damit verbundene menschliche Beistand sowie die Vermittlung an professionelle Hilfen, so z.B. an Rechtsanwälte und Psychotherapeuten seien die Eckpfeiler der Philosophie des WEISSEN RINGS. Es gehe darum, den Opfern von Kriminalität und Gewalt zügig konkrete Hilfen zur Bewältigung der Tatfolgen anzubieten.
In diesem Zusammenhang, so Siegfried Kauder, MdB und Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstandes, sei die Ausweitung des Opferschutzes im Strafverfahren, u.a. durch einen vom Staat bezahlten Opferanwalt für alle schwer geschädigten Opfer ebenso überfällig wie Verbesserungen im Opferentschädigungsgesetz, insbesondere hinsichtlich der Berücksichtigung von erlittenen Gewalttaten im Ausland sowie der weitergehenden Anerkennung von seelischen Gesundheitsschäden, zum Beispiel nach Wohnungseinbrüchen.
Der Bundespräsident hob in dem Gedankenaustausch mit dem WEISSEN RING den gesamtgesellschaftlichen Aspekt in der Opferhilfe hervor und bezeichnete den mit der Arbeit des gemeinnützigen Vereins tagtäglich praktizierten menschlichen Beistand für die Geschädigten als den wohl wichtigsten Faktor in der Hilfspalette des WEISSEN RINGS. Er dankte dem Geschäftsführenden Bundesvorstand stellvertretend für die rund 3.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in bundesweit 420 Außenstellen für ihre beispielhafte Leistung für die Gesellschaft.
Der WEISSE RING kann Opfern helfen u. a. durch menschlichen Beistand und persönliche Betreuung nach der Straftat, Begleitung zu Gerichtsterminen, Hilfestellung im Umgang mit Behörden, Vermittlung von Hilfen anderer Organisationen, durch Beratungsschecks für eine anwaltliche und psychotraumatologische Erstberatung, Übernahme weiterer Anwaltskosten, insbesondere zur Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche, z. B. nach dem Opferentschädigungsgesetz und zur Wahrung von Opferschutzrechten im Strafverfahren (Opferanwalt), Erholungsprogramme für Opfer und ihre Angehörigen in bestimmten Fällen sowie finanzielle Zuwendungen zur Überbrückung der Tatfolgen.
Die Mittel für seine Opferarbeit erhält der WEISSE RING durch Mitgliedsbeiträge (schon ab 2,50 Euro im Monat), Spenden, testamentarische Verfügungen sowie Zuweisungen von Geldbußen durch Gerichte und Staatsanwaltschaften. WEISSER RING-Spendenkonto: 34 34 34 Deutsche Bank Mainz, BLZ 550 700 40.
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