Arbeitsämter bauen Brücken in die Selbständigkeit
Nürnberg (ots)
Die Arbeitsämter bauen immer öfter Brücken in die Selbständigkeit: Das seit 1986 gezahlte Überbrückungsgeld für Arbeitslose, die sich selbständig machen wollen, wurde im letzten Jahr über 98.000 mal bewilligt, fast 1,5 Milliarden DM hierfür ausgegeben. Seit 1986 sind insgesamt 610.000 Existenzgründungswillige mit einem Gesamtaufwand von 6,4 Milliarden DM gefördert worden.
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung führt seit Frühjahr 1995 eine Längsschnittuntersuchung zur Wirksamkeit des Überbrückungsgeldes durch. Demnach waren drei Jahre nach der Existenzgründung 70 Prozent der Geförderten auch weiterhin als Selbständige tätig, nur 11 Prozent der Existenzgründer waren nach diesem Zeitraum wieder arbeitslos gemeldet. Die Existenzgründer haben auch in erheblichem Umfang neue Arbeitsplätze geschaffen. Rechnerisch entfiel auf jeden geförderten und nach drei Jahren noch selbständigen Existenzgründer ein neuer Mitarbeiter.
Als Überbrückungsgeld wird für die Dauer von sechs Monaten der Betrag geleistet, den der Arbeitnehmer als Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe zuletzt bezogen hat oder bei Arbeitslosigkeit hätte beziehen können. Das Überbrückungsgeld umfasst auch die auf das Arbeitslosengeld oder auf die Arbeitslosenhilfe allgemein entfallenden Sozialversicherungsbeiträge, die das Arbeitsamt getragen hat oder hätte tragen müssen.
Die Förderung hängt von der voraussichtlichen Tragfähigkeit der Existenzgründung ab, die von einer fachkundigen Stelle (z.B. Kammer) bescheinigt werden muss.
Weitere Auskünfte zu dieser Thematik erteilen die Arbeitsämter. Dort sind auch einschlägige Broschüren und Informationsmaterialien erhältlich.
Rückfragen bitte an:
Bundesanstalt für Arbeit
Herr Schütz
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