Altersteilzeit immer mehr genutzt
Erleichterungen zum 1.1.2000 schaffen zusätzlichen Anreiz
Nürnberg (ots)
Das Interesse an Altersteilzeitarbeit hat kontinuierlich zugenommen. Seit August 1996 sind insgesamt 44.000 Förderanträge gestellt worden. Davon entfallen allein auf das Jahr 1999 etwas mehr als 20.000. Zusätzlich wurden insgesamt 51.000 Vorabentscheidungen für Altersteilzeit mit Blockbildung beantragt. In diesen Fällen plant der Betrieb eine Neubesetzung des freigemachten Arbeitsplatzes nach Ablauf der Arbeitsphase. Wegen der durchschnittlichen Laufzeiten der Blockzeitmodelle, die in der Regel mehr als zwei Jahre, aber nicht mehr als fünf Jahre betragen, dürfte in Kürze auch ein erheblicher Teil dieser Altersteilzeitfälle die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen. Die Ausgaben für die Förderung der Altersteilzeit sind in diesem Jahr auf rund 300 Millionen DM veranschlagt.
Den bisher vorliegenden Daten im Meldeverfahren zur Sozialversicherung zufolge ist die Zahl aller in Altersteilzeit beschäftigten Arbeitnehmer etwa 3,5 bis 4 mal höher als die der geförderten Fälle. Das entspricht einem Bestand an Altersteilzeitfällen (mit und ohne Förderung) von 70.000 bis 80.000. Dies bestätigt die bisherige Beobachtung, dass Altersteilzeitarbeit vielfach genutzt wird, um auch ohne Wiederbesetzung und damit ohne Förderung den Personalbestand in den Betrieben sozialverträglich zu reduzieren.
Die Altersteilzeitarbeit konzentriert sich zur Zeit auf die chemische Industrie, die öffentliche Verwaltung, das Gesundheits- und Sozialwesen, den Bereich Erziehung und Unterricht sowie auf das Baugewerbe. Derzeit sind 326 tarifvertragliche Regelungen zur Altersteilzeit bekannt. Zum Geltungsbereich solcher Tarifverträge gehören 12,7 Millionen Arbeitnehmer, wobei die Zahl der 55-jährigen und älteren Arbeitnehmer schätzungsweise bei 1,4 Millionen Arbeitnehmern liegen dürfte.
Die Änderung des Altersteilzeitgesetzes zum 1. Januar 2000 wird die Inanspruchnahme wohl noch erhöhen, weil künftig auch Teilzeitbeschäftigte Zugang haben und die Voraussetzungen für die Wiederbesetzung der freiwerdenden Arbeitsplätze erleichtert worden sind. So wird der Grundsatz, dass der Arbeitgeber den frei gemachten bzw. durch Umsetzung frei gewordenen Arbeitsplatz wiederbesetzen muss, zwar aufrechterhalten; Unternehmen mit bis zu 50 Arbeitnehmern müssen aber keine Umsetzungskette mehr nachweisen, das heißt, der neue Arbeitnehmer kann an beliebiger Stelle des Unternehmens beschäftigt werden. Auch die Beschäftigung von Auszubildenden reicht bei Kleinunternehmen aus. Auf eigenständige, das heißt, durch Aufgabenstellung in sich geschlossene Organisationseinheiten mit nicht mehr als 50 Arbeitnehmern innerhalb von größeren Unternehmen, finden die Erleichterungen für Kleinunternehmen entsprechende Anwendung, soweit arbeitslos gemeldete Arbeitnehmer oder Ausgebildete die frei werdenden Arbeitsplätze besetzen. Größeren Unternehmen kann durch die Bestimmung von Funktionsbereichen (z.B. Produktion, Forschung, Verwaltung) der Nachweis einer Wiederbesetzungskette erleichtert werden.
Darüber hinaus gibt es folgende weitere Änderungen:
- Arbeitsentgeltbestandteile, die der Arbeitnehmer in Altersteilzeit in gleichem Umfang wie ein in Vollzeit tätiger Arbeitnehmer erhält, müssen durch den Arbeitgeber nicht mehr zusätzlich aufgestockt werden;
- an privat krankenversicherte Arbeitnehmer kann die Bundesanstalt für Arbeit im Krankheitsfall unmittelbar Förderleistungen erbringen, wenn sie Krankentagegeld von einem privaten Krankenversicherungsunternehmen beziehen;
- für Anträge eines überregional tätigen Arbeitgebers kann ein Arbeitsamt zentral für zuständig erklärt werden.
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