Gemeinsame Erklärung des BMAS und der BA
Nürnberg (ots)
Zu der aktuellen Berichterstattung über Kontrollmaßnahmen gegenüber Leistungsempfängern erklären das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeinsam:
Das BMAS und die BA sind sich einig, dass Observationen im Auftrag der BA nicht stattfinden. Daher wird der entsprechende Passus künftig aus der Dienstanweisung gestrichen.
Observationen von Leistungsempfängern waren auch bislang keine gängige Praxis und sind nur in wenigen Ausnahmefällen bei schwerem Missbrauchsverdacht eingesetzt worden. Die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch ist und bleibt gesetzlicher Auftrag der BA. Die BA hat jedoch das Ziel, im persönlichen Gespräch Verdachtsmomente abschließend zu recherchieren.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
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