BA will Urteil schnell umsetzen
Nürnberg (ots)
Die Bundesanstalt für Arbeit hat am Mittwoch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Berücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes begrüßt. Damit sei Klarheit in dieser Frage geschaffen worden. Die Arbeitsämter würden sofort nach entsprechenden Regelungen des Gesetzgebers handeln. Dabei gehe es um noch nicht bestandskräftige Leistungsfälle ab 1. Januar 1997, die weitere Behandlung laufender Leistungen und anstehende Entscheidungen. Die Bundesanstalt für Arbeit wird, wie es in einer Pressemitteilung heißt, eventuelle Nachzahlungen schnell realisieren. Zur Zeit würden die Vorkehrungen dafür getroffen.
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