Zuschüsse zu Sozialplanmaßnahmen erleichtern Weg zum neuen Arbeitsplatz
Nürnberg (ots)
Arbeitnehmer eines Betriebes, die einen Sozialplan abgeschlossen haben, finden vor allem dann schnell einen neuen Arbeitsplatz, wenn sie während der Kündigungszeit geeignete Seminare besuchen, die sie bei der Stellensuche unterstützen. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesanstalt für Arbeit hat festgestellt, dass die Mehrheit der Teilnehmer an derartigen Maßnahmen (in Einzelfällen bis zu 90 Prozent) noch während der Kündigungszeit einen neuen Arbeitsplatz findet.
Rund 180 Betriebe haben seit Anfang 1998 diese Zuschüsse zu Sozialplanmaßnahmen genutzt, um 10.000 Arbeitnehmer, die von Arbeitslosigkeit bedroht waren, frühzeitig bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz zu unterstützen. Im Jahr 2000 hat die Bundesanstalt für Arbeit bislang (Stand: September) 9,5 Millionen DM hierfür ausgegeben.
Die Mehrheit der Teilnehmer an Maßnahmen (nach Paragraph 254 SGB III) besucht Kurse zur beruflichen Neuorientierung und Bewerbungsseminare oder qualifiziert sich beruflich weiter. Andere Angebote wie z.B. Betriebspraktika, Umzugskostenerstattung, Einstellungszuschüsse oder Existenzgründungshilfen sind ebenfalls möglich, werden jedoch seltener genutzt.
Zuschüsse zu Sozialplanmaßnahmen gelten als kostengünstiges und flexibles Instrument der Arbeitsförderung, das Unternehmen frühzeitig zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit nutzen können. Trotz hoher Erfolgsquoten beziehen allerdings bis heute erheblich weniger Unternehmen als erwartet die Zuschüsse nach Paragraph 254 SGB III in ihre Sozialpläne ein. Zwei Gründe spielen dabei eine Rolle: Zum einen sind die Betriebe bei Entlassungen daran interessiert, die Personalkosten so schnell wie möglich zu verringen; zum anderen halten es auch offensichtlich viele Arbeitnehmer nicht für erforderlich, schon während der Kündigungszeit etwas für ihre berufliche Zukunft zu tun. In den meisten Fällen werden Abfindungen vorgezogen.
Zuschüsse zu Sozialplanmaßnahmen können - anders als viele sonstige Maßnahmen der Arbeitsförderung - bezahlt werden, wenn die Arbeitnehmer noch beschäftigt sind.
Wenn sich ein Unternehmen für beschäftigungsfördernde Sozialplanmaßnahmen entscheidet, ist pro Teilnehmer ein Zuschuss von maximal 15.600,- DM möglich.
Über die Zuschüsse zu Sozialplanmaßnahmen nach Paragraph 254 SGB III informieren die Landesarbeitsämter, aber auch die Arbeitsämter.
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