Etat in Höhe von 101,243 Milliarden DM
Nürnberg (ots)
Der Verwaltungsrat hat am Donnerstag in Nürnberg mit Mehrheit den Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit für 2001 in Höhe von 101,243 Milliarden DM (Soll 2000: 104,142 Milliarden DM) festgestellt. Zum Ausgleich ist ein Zuschuss des Bundes von 1,197 Milliarden DM (Soll 2000: 7,728 Milliarden DM) vorgesehen. Der Etat muss noch von der Bundesregierung genehmigt werden.
In einem erneuten Appell an Bundesregierung und Bundestag bekräftigte der Verwaltungsrat seine Auffassung, dass zumindest das Jugendsofortprogramm im Bundeshaushalt etatisiert werden müsste. Die Finanzierung sei Aufgabe des Bundes und nicht des Beitragszahlers. Dies würde einen Bundesanstalts-Haushalt ohne Zuschuss ermöglichen.
Der Haushalt basiert auf von der Bundesregierung gesetzten ökonomischen Eckwerten. Die Wirtschaft wächst danach real um 2,8 Prozent; die Zahl der abhängig Beschäftigten um 1,4 Prozent. Jahresdurchschnittlich werden 3,619 Millionen Arbeitslose erwartet, 2,295 Millionen in den alten und 1,324 Millionen in den neuen Ländern. Im Mai war die Bundesregierung noch von einem stärkeren Rückgang ausgegangen und hatte deshalb einen Haushalt ohne Bundeszuschuss für möglich gehalten.
An Arbeitslosengeld sind 45,300 Milliarden DM (Soll 2000: 49,400 Milliarden DM) veranschlagt. Der durchschnittliche monatliche Kopfsatz einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge (1.012,46 DM) für einen Empfänger von Arbeitslosengeld ist mit 2.483,00 DM angesetzt. Insgesamt zahlt die Bundesanstalt für Arbeit für die Empfänger von Lohnersatzleistungen (also nicht nur für Arbeitslosengeldempfänger) an Krankenversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung Beiträge in Höhe von 22,536 Milliarden DM.
Der Eingliederungstitel, in dem der Großteil der Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung zusammengefasst ist und von dem knapp die Hälfte für die neuen Länder vorgesehen ist, soll, wie im letzten Jahr, 27,800 Milliarden DM umfassen. Darin sind u.a. Leistungen wie berufliche Qualifizierung, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Eingliederungszuschüsse, Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen enthalten. Den Arbeitsämtern werden die hierfür insgesamt veranschlagten Haushaltsmittel zugeteilt. Die örtlichen Verwaltungsausschüsse entscheiden dann über die Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Leistungsarten unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten. Die sonstigen Leistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik sind auf 16,337 Milliarden DM (Soll 2000: 15,572 Milliarden DM) beziffert. Hierunter fallen beispielsweise die Strukturanpassungsmaßnahmen, das Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit, die Förderung selbstständiger Tätigkeit, das Kurzarbeitergeld sowie Pflichtleistungen zur Rehabilitation.
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