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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Etat in Höhe von 101,243 Milliarden DM

Nürnberg (ots)

Der Verwaltungsrat hat am Donnerstag in Nürnberg
mit Mehrheit den Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit für 2001 in
Höhe von 101,243 Milliarden DM (Soll 2000: 104,142 Milliarden DM)
festgestellt. Zum Ausgleich ist ein Zuschuss des Bundes von 1,197
Milliarden DM (Soll 2000: 7,728 Milliarden DM) vorgesehen. Der Etat
muss noch von der Bundesregierung genehmigt werden.
In einem erneuten Appell an Bundesregierung und Bundestag
bekräftigte der Verwaltungsrat seine Auffassung, dass zumindest das
Jugendsofortprogramm im Bundeshaushalt etatisiert werden müsste. Die
Finanzierung sei Aufgabe des Bundes und nicht des Beitragszahlers.
Dies würde einen Bundesanstalts-Haushalt ohne Zuschuss ermöglichen.
Der Haushalt basiert auf von der Bundesregierung gesetzten
ökonomischen Eckwerten. Die Wirtschaft wächst danach real um 2,8
Prozent; die Zahl der abhängig Beschäftigten um 1,4 Prozent.
Jahresdurchschnittlich werden 3,619 Millionen Arbeitslose erwartet,
2,295 Millionen in den alten und 1,324 Millionen in den neuen
Ländern. Im Mai war die Bundesregierung noch von einem stärkeren
Rückgang ausgegangen und hatte deshalb einen Haushalt ohne
Bundeszuschuss für möglich gehalten.
An Arbeitslosengeld sind 45,300 Milliarden DM (Soll 2000: 49,400
Milliarden DM) veranschlagt. Der durchschnittliche monatliche
Kopfsatz einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge (1.012,46 DM)
für einen Empfänger von Arbeitslosengeld ist mit 2.483,00 DM
angesetzt. Insgesamt zahlt die Bundesanstalt für Arbeit für die
Empfänger von Lohnersatzleistungen (also nicht nur für
Arbeitslosengeldempfänger) an Krankenversicherung, Rentenversicherung
und Pflegeversicherung Beiträge in Höhe von 22,536 Milliarden DM.
Der Eingliederungstitel, in dem der Großteil der
Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung zusammengefasst ist
und von dem knapp die Hälfte für die neuen Länder vorgesehen ist,
soll, wie im letzten Jahr, 27,800 Milliarden DM umfassen. Darin sind
u.a. Leistungen wie berufliche Qualifizierung,
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Eingliederungszuschüsse,
Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen enthalten. Den Arbeitsämtern
werden die hierfür insgesamt veranschlagten Haushaltsmittel
zugeteilt. Die örtlichen Verwaltungsausschüsse entscheiden dann über
die Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Leistungsarten unter
Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten. Die sonstigen
Leistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik sind auf 16,337 Milliarden
DM (Soll 2000: 15,572 Milliarden DM) beziffert. Hierunter fallen
beispielsweise die Strukturanpassungsmaßnahmen, das Sofortprogramm
zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit, die Förderung selbstständiger
Tätigkeit, das Kurzarbeitergeld  sowie Pflichtleistungen zur
Rehabilitation.

Rückfragen bitte an:

Bundesanstalt für Arbeit
Pressereferat Tel. (0911) 179-2218

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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