Die Entwicklung des Arbeitsmarktes im März 2001
Geringerer Rückgang
der Arbeitslosigkeit als in den Vorjahren
Teil 2 von 8
Nürnberg (ots)
Geringfügige Beschäftigung - Erfassung und Umfang
Ein genauer statistischer Nachweis geringfügiger Beschäftigung war lange Zeit nicht möglich. Bis Frühjahr 1999 gab es lediglich Angaben aus Befragungen, die entweder die Zahl der in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen tätigen Personen ermittelten (Angebotsseite; z.B. Mikrozensus) oder die Zahl dieser Beschäftigungsverhältnisse (Nachfrageseite; z.B. IAB-Betriebspanel). Alle diese Befragungen lieferten ungenaue und z.T. sehr unterschiedliche Ergebnisse; lediglich in der Aussage stimmten sie überein, dass geringfügige Beschäftigung zunimmt.
Mit der Neuregelung ab 1.4.1999 (§ 8 Abs. 1 SGB IV i.V.m. dem Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse vom 24.3.1999) wurde die geringfügige Beschäftigung in das Meldeverfahren zur Sozialversicherung grundsätzlich einbezogen. Damit wurde die Voraussetzung für den Aufbau einer entsprechenden Statistik geschaffen. Bei der Bewertung der jetzt vorliegenden Ergebnisse ist allerdings zu beachten:
- Für alle am 1.4.1999 bestehenden geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisse (sog. 630-Mark-Jobs) war eine (Neu-)Anmeldung bei der Sozialversicherung erforderlich. Der Datenfluss kam sehr schleppend, z.T. mit erheblicher Zeitverzögerung in Gang; nunmehr hat er sich stabilisiert.
- Für die geringfügig kurzfristig Beschäftigten (höchstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage innerhalb eines Jahres) gilt ein vereinfachtes Meldeverfahren, d.h. es sind keine Jahresmeldungen zu erstatten. Für diesen Personenkreis sind die Bestände vermutlich überhöht.
- Aussagen zur Zahl bisheriger "geringfügiger Nebenbeschäftigungen" sind nicht möglich, da die betroffenen Arbeitnehmer nach neuer Gesetzeslage entsprechend ihrem sozialversicherungspflichtigen Haupterwerb als voll sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zählen.
- Die Statistik kann auch keine gesonderten Angaben über die Zahl der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse liefern, die gleichzeitig mit Arbeitslosigkeit, Selbständigkeit, Rentenbezug oder einem beamtenrechtlichen Dienstverhältnis bestehen.
- Wegen der Neu-Anmeldung aller geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse zum 1.4.1999 sind Vergleiche mit dem Zustand vor der gesetzlichen Neuregelung nicht möglich.
Alles in allem liefert die Beschäftigtenstatistik nunmehr recht verlässliche und stabile Ergebnisse zur Zahl der geringfügig entlohnten Beschäftigten, also ohne kurzfristig Beschäftigte. Vorläufige Eckdaten liegen vor; detailliertere Auswertungen sollen im Laufe des nächsten Monats erfolgen.
Zur Jahresmitte 2000 wurden für Deutschland insgesamt 4,053 Mio geringfügig entlohnte Beschäftigte ermittelt; im Vergleich zum Vorjahr war das eine Zunahme um 394.000 oder 11% (alte Länder: +330.000 oder +10% auf 3,610 Mio; neue Länder: +65.000 oder +17% auf 0,443 Mio). Dieser Zuwachs ergibt sich nicht nur aus einem tatsächlichen Anstieg der Zahl dieser Beschäftigten, sondern auch aus der für 1999 noch relativ starken Untererfassung von "Altfällen"; in welchem Maße der jeweilige Faktor beteiligt war, lässt sich nicht genau abschätzen. Mit 3,61 Mio war der weitaus größte Teil der geringfügig Beschäftigten in den alten, lediglich ein Zehntel (0,44 Mio) in den neuen Ländern tätig, im Vergleich zu gut einem Sechstel bei der voll versicherungspflichtigen Beschäftigung.
Geringfügige Beschäftigung wird überwiegend von Frauen ausgeübt; sie stellen mit 2,87 Mio 71% aller geringfügig entlohnten Beschäftigten (alte Länder: 72%; neue: 60%). 0,86 Mio oder gut ein Fünftel ist jünger als 25 (alte Länder: 21%; neue Länder 23%), 1,20 Mio oder 30% sind älter als 55 Jahre (alte Länder: 29%; neue Länder: 36%). Beide Personengruppen streben vorwiegend wohl keine voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung an. Im Mittelpunkt geringfügiger Beschäftigung steht der Dienstleistungssektor, insbesondere der Einzelhandel (0,65 Mio Beschäftigte), das Gastgewerbe (0,33 Mio) und das Reinigungsgewerbe (0,32 Mio).
Die Zahl der Arbeitslosen hat sich im März saisonbereinigt erhöht (+12.000), nachdem sie bereits in den beiden Monaten zuvor leicht zugenommen hatte (durchschnittlich: +8.000); im Jahr 2000 hatte sie sich noch kontinuierlich und spürbar verringert (-19.000). Nicht saisonbereinigt ist die Arbeitslosigkeit gesunken, und zwar um 113.100 auf 3.999.600. Die Abnahme war weitaus schwächer als im Durchschnitt der Jahre zuvor (z.B. März 1998 bis 2000: -169.500), aber auch als im Vorjahresmonat (-136.100). Folglich lag die Zahl der Arbeitslosen erneut weniger stark unter dem Vorjahresstand (-141.400; Februar: -164.400; größter Abstand Oktober: -272.300). Dazu haben Veränderungen im Einsatz der Arbeitsmarktpolitik nennenswert beigetragen; ihre Entlastungswirkung war zuletzt um 10.000 geringer als vor Jahresfrist (Februar: +10.000; Oktober: +40.000).
Die Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen, belief sich im März auf 9,8 Prozent; auf der Basis der abhängigen zivilen Erwerbspersonen betrug sie 10,8 Prozent. Für März 2000 waren Quoten von 10,6 Prozent bzw. 11,8 Prozent errechnet worden. Die EU-standardisierte saisonbereinigte Erwerbslosenquote beziffert sich - gegenüber Vormonat unverändert - auf 7,9 Prozent, im Vergleich zu 8,2 Prozent im März 2000.
Teil 3 folgt.
Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell