Job-AQTIV-Gesetz tritt am 1. Januar 2002 in Kraft
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Schneller zum neuen Job, auch mit finanzieller Hilfe
Nürnberg (ots)
Arbeitslose haben dank Profiling (Chanceneinschätzung) und Eingliederungsvereinbarung zukünftig bessere Chancen, schnell wieder einen Arbeitsplatz zu finden. Diese neuen Vermittlungs-Instrumente des Job-AQTIV-Gesetzes, das am 1. Januar 2002 in Kraft tritt, werden dazu beitragen, dass Arbeitslosigkeit im Einzelfall früher beendet oder ganz vermieden werden kann.
Mit Profiling lässt sich schneller und genauer als bisher erkennen, wie groß das Risiko längerfristiger Arbeitslosigkeit ist. Es zeigt aber auch die Chancen für eine erfolgversprechende Stellensuche. Präzisere Bewerberprofile als bisher werden damit zukünftig die Grundlage der Arbeitsvermittlung sein. Qualifikation, Mobilität und Flexibilität, Alter, Leistungsvermögen und Motivation werden nach einem ausführlichen Gespräch im Bewerberprofil erfasst und bewertet.
Die verbindliche Eingliederungsvereinbarung zwischen Arbeitsvermittler und Arbeitslosen legt die individuelle Vermittlungsstrategie fest. Sie erläutert aber auch, mit welchen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten bei Bedarf der berufliche Wiedereinstieg am wirkungsvollsten unterstützt werden kann. Wenn nötig, wird die Eingliederungsvereinbarung modifiziert und bis zur Einmündung in den Arbeitsmarkt fortgeschrieben.
Zukünftig müssen sich Arbeitslose jedoch auch stärker als bisher eigenständig um einen neuen Arbeitsplatz bemühen. Falls erforderlich, hilft das Arbeitsamt bei Bewerbungen; Arbeitsvermittler können Bewerber auch zum Arbeitgeber begleiten (assistierte Vermittlung).
Lohnkostenzuschüsse und andere arbeitsmarktpolitische Instrumente können ab Januar 2002 bereits zu Beginn der Arbeitslosigkeit genutzt werden. Damit tragen sie noch wirkungsvoller als bisher dazu bei, Arbeitslosigkeit so schnell wie möglich zu beenden.
Über die Änderungen im Arbeitsförderungsrecht informieren die Arbeitsämter. Einen Überblick über das Job-AQTIV-Gesetz gibt das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung unter www.bma.bund.de.
Hinweis: Zu den Neuregelungen des Job-AQTIV-Gesetzes bei Weiterbildung, Job-Rotation, Beschäftigung schaffenden Maßnahmen, Zeitarbeit sowie Arbeitslosengeldanspruch nach Erziehungszeiten wird die BA in den nächsten Tagen weitere Presse-Informationen veröffentlichen.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesanstalt für Arbeit finden Sie im Internet unter http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/index.html
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