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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Ausländische Haushaltshilfen für Pflegebedürftige möglich

Nürnberg (ots)- Durch Änderungen im Aufenthalts- und
Arbeitsgenehmigungsrecht ist seit Anfang Februar die Vermittlung
ausländischer Haushaltshilfen aus so genannten Drittstaaten in
Haushalte mit Pflegebedürftigen möglich, wenn sich dafür keine
inländischen Kräfte finden. Sie dürfen bis zu drei Jahren in
versicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigungen tätig werden.
Voraussetzung für die Zulassung zum deutschen Arbeitsmarkt sind
Vermittlungen im Rahmen von Vermittlungsabsprachen, die die
Bundesanstalt für Arbeit mit fünf Arbeitsverwaltungen künftiger
EU-Beitrittsländer getroffen hat. Dies sind Polen, die Slowakische
Republik, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn.
Durch die Zulassung ausländischer Haushaltshilfen soll vorübergehend
- zumindest bis zu einer umfassenden Neuregelung des Ausländer- und
Zuwanderungsrechts - Haushalten mit Pflegebedürftigen eine legale
Beschäftigungsmöglichkeit eröffnet werden, um sie bei Arbeiten zu
entlasten, die neben den notwendigen (Grund-)Pflegetätigkeiten sonst
von den Familienangehörigen zu erbringen sind. Die
hauswirtschaftlichen Tätigkeiten müssen sich dabei von den 
"Pflegearbeiten" im Sinne der Pflegeversicherung abgrenzen.
Das Vermittlungsverfahren wird von der Zentralstelle für
Arbeitsvermittlung (ZAV) in Bonn in Zusammenarbeit mit den
ausländischen Partnerarbeitsverwaltungen durchgeführt und  lehnt sich
an die bisherige Vermittlungspraxis bei der Zulassung von
Saisonarbeitnehmern in Deutschland an. Als erster Schritt muss
deshalb den Arbeitsämtern eine zu besetzende offene Stelle gemeldet
werden. Dort erhalten Arbeitgeber neben weiteren Informationen auch
ein Merkblatt und die erforderlichen Arbeitsvertragsvordrucke. Diese
stehen auch ab Mitte der Woche im Internet unter
www.arbeitsamt.de/zav/arbeitserlaubnis zur Verfügung.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
der Bundesanstalt für Arbeit finden Sie im Internet unter
http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/index.html
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesanstalt für Arbeit
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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