Verwaltungsrat erhält zusätzliche Kontrollfunktionen
Nürnberg (ots)
Zu seiner letzten Sitzung in bisheriger Zusammensetzung ist am Donnerstag der Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit (BA) in Nürnberg zusammengekommen. Die am 27. März 2002 in Kraft getretenen Änderungen im SGB III hatten zu erheblichen Veränderungen in der Leitung der BA und in deren Selbstverwaltung geführt. Der Verwaltungsrat erhält zukünftig Aufsichts- und Kontrollfunktionen, die Zahl der Mitglieder von bisher 51 wird ab 1. Juli auf 21 sinken.
Bis zur Berufung der Mitglieder des neuen, verkleinerten Verwaltungsrats wird der bisherige Verwaltungsrat die Aufgaben weiterführen. Der Verwaltungsrat ist drittelparitätisch zusammengesetzt, derzeit noch aus je 17 Mitgliedern der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und öffentlichen Körperschaften (Bund, Länder und Gemeinden). Er nimmt innerhalb der BA die "legislativen" Funktionen wahr. Eine der wichtigsten davon ist die jährliche Festlegung des Finanzvolumens für die Aufgabenerfüllung der BA mit der Feststellung des Haushalts.
Zum Abschluss der Tätigkeit des alten Verwaltungsrats hoben deren alternierende Vorsitzende, Dr. Uwe-Volker Bilitza (Arbeitgeber) und Christiane Bretz (Arbeitnehmer), hervor, dass der Grundsatz der Selbstverwaltung im Verwaltungsrat zwischen den Sozialpartnern auch bei unterschiedlicher Auffassung über die arbeitsmarktpolitischen Instrumente letztlich erfolgreich praktiziert wurde. Die jetzt vorgenommenen strukturellen Veränderungen seien sicherlich notwendig gewesen. Der zukünftige Verwaltungsrat könne jedoch nur erfolgreich arbeiten, wenn er mit substanziellen Kompetenzen ausgestattet ist. Die Selbstregulierung der BA durch die Vertreter der Beitragszahler müsse eine wesentliche Ergänzung zur staatlichen Einflussnahme bleiben.
Der besondere Dank gelte vor allem denjenigen Mitgliedern des Verwaltungsrats, die in langjähriger ehrenamtlicher Tätigkeit das Prinzip der Selbstverwaltung im Verwaltungsrat und in seinen Ausschüssen mit Leben erfüllt haben.
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