PSA: große Chancen zur Eingliederung in Dauerbeschäftigung
Nürnberg (ots)
In vermittlungsorientierter Arbeitnehmerüberlassung stecken beträchtliche Chancen zur Eingliederung von Arbeitslosen in Dauerbeschäftigung. Die Größenordnung möglicher Eingliederungen hängt aber neben der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland vor allem von der Aufnahmefähigkeit des Zeitarbeitsmarktes und der gesetzlichen Ausgestaltung ab. Das ist das Fazit einer von der Bundesanstalt für Arbeit (BA) am Dienstag in Nürnberg veranstalteten Fachkonferenz, bei der weit über hundert Teilnehmer Chancen und Risiken dieses neuen Konzepts diskutierten, das unter den von der Hartz-Kommission vorgeschlagenen Wegen zum Abbau der Arbeitslosigkeit eine zentrale Rolle spielt.
PersonalServiceAgenturen (PSA), denen die vermittlungsorientierte Zeitarbeit übertragen werden soll, müssen eine schwierige Aufgabe zwischen Sozialauftrag und Marktgängigkeit erfüllen. So waren sich die Experten darin einig, dass sie nur dann auf dem Markt Erfolg haben werden, wenn sie auch über einen Pool qualifizierter und "marktgängiger" Arbeitsloser verfügen. Andererseits sei es gerade ihre Aufgabe, sich auch um die schwer Vermittelbaren zu kümmern und über die reine Vermittlungsleistung hinaus Zusatzdienste wie Coaching, Qualifizierung, gestützte Vermittlung und aktive Stellenakquisition anzubieten.
In der Diskussion wurden mehrere Punkte hervorgehoben: PersonalServiceAgenturen sollten dazu beitragen, den Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente noch effizienter zu gestalten. Vorrangig müssten sie in Kooperation mit privaten Unternehmen auf der Grundlage wettbewerblicher Vergabe betrieben werden. Sie dürften weder zu Wettbewerbsnachteilen der Zeitarbeitsunternehmen, die auch unter den jetzigen Gegebenheiten erheblich zur Wiedereingliederung Arbeitsloser beitrügen, noch in den Unternehmen zur Substitution von Normalarbeitsverhältnissen führen. Über das Ausmaß des gesetzlichen Regulierungsbedarfs, Notwendigkeit und Ausgestaltung von Tarifverträgen, erforderliche Änderungen beim Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und mögliche Auswirkungen zu erwartender EU-Richtlinien zur Zeitarbeit wurde kontrovers diskutiert.
Beispiele aus Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen belegten, dass die Arbeitsämter in Kooperation mit Dritten vermittlungsorientierte Arbeitnehmerüberlassung bereits seit längerem praktizieren. Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der BA, sagte den Teilnehmern eine Fortsetzung des Erfahrungsaustausches zu und bekräftigte das Ziel der Bundesanstalt für Arbeit, bis Mitte nächsten Jahres in allen Arbeitsamtsbezirken mindestens eine PersonalServiceAgentur einzurichten. Dabei gelte es, an bereits vorliegende Erfahrungen anzuknüpfen, vorhandene Marktanbieter einzubinden und Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen ausreichend zu berücksichtigen, sagte Alt.
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