Weniger Widersprüche und Klagen in der Grundsicherung // BA-Presseinfo Nr.16
Nürnberg (ots)
- Zahl der Widersprüche und Klagen trotz höherer Zahl an Leistungsempfängern rückläufig - Widerspruchsquote in gemeinsamen Einrichtungen bei 2,5 Prozent - Klagequote gegen Bescheide der gemeinsamen Einrichtungen bei 0,4 Prozent
Im Jahr 2017 wurden im Rechtsbereich des SGB II rund 639.100 Widersprüche und 111.600 Klagen eingereicht. Das waren 8.800 Widersprüche bzw. 3.400 Klagen weniger als im Jahr 2016. Gleichzeitig hat sich jedoch die Zahl der Regelleistungsberechtigten gegenüber 2016 um 137.100 Personen auf 6,1 Millionen erhöht.
Widerspruchs- und Klagequoten gering
Die Quote für Widersprüche und Klagen kann nur für die 303 gemeinsamen Einrichtungen - also Jobcenter mit Beteiligung der BA - ermittelt werden. Im Jahr 2017 haben diese rund 20,8 Millionen Leistungsbescheide versandt. Dagegen wurden 528.200 Widersprüche und 98.000 Klagen eingelegt. Dies bedeutet, dass rechnerisch gegen etwa 2,5 Prozent der Bescheide ein Widerspruch eingelegt und gegen 0,4 Prozent geklagt wurde.
Gegen was wird am meisten widersprochen oder geklagt?
Spitzenreiter mit einem Anteil von 24 Prozent an allen Widersprüchen und 18 Prozent an den Klagen (Daten bezogen auf alle Jobcenter inkl. der zugelassenen kommunalen Träger) ist das Thema "Aufhebung und Erstattung". Dies hat folgenden Grund: Die Geldleistungen in der Grundsicherung werden jeweils im Vormonat für den Berechnungsmonat angewiesen. Verändert sich dann im tatsächlichen Berechnungsmonat der Leistungsanspruch oder fällt ganz weg, wird ein Aufhebungs- und Erstattungsbescheid versandt. Gegen diese Bescheide werden die meisten Widersprüche eingelegt.
Auf den Plätzen zwei und drei folgen Bescheide zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen sowie für die Berechnung der Kosten für Unterkunft und Heizung. Gründe hierfür sind vor allem die äußerst komplexe Gesetzeslage und die zum Teil unterschiedliche Rechtsprechung in den Bundesländern, die zu Rechtsunsicherheit führen. Die Widersprüche oder Klagen gegen Sanktionen sind mit fünf bzw. vier Prozent Anteil relativ gering.
Nahezu zwei Drittel aller Widersprüche und 60 Prozent der Klagen wurden im vergangenen Jahr zurückgewiesen oder zurückgezogen. Dies ist häufig der Fall, wenn beispielsweise im laufenden Verfahren bisher fehlende Dokumente oder Informationen nachgeliefert werden und deswegen eine neue Entscheidung notwendig ist.
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Weitere statistische Informationen unter: Widersprüche und Klagen SGB II
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