01805-2200: Telefonhotline informiert über "Hartz-Gesetze"
Nürnberg (ots)
Eine Telefon-Hotline der Bundesanstalt für Arbeit informiert über die neuen Gesetzesregelungen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05-22 00 geben Call-Center-Mitarbeiter für 12 Cent pro Minute täglich von 7 bis 22 Uhr zum Beispiel Auskunft über Personal-Service-Agenturen (PSA), den Existenzgründerzuschuss für eine Ich-AG und die neuen Regeln für geringfügige Beschäftigungen ("Mini-Jobs"). Auch neue finanzielle Förderungsmöglichkeiten, die die Eingliederungschancen für Ältere verbessern, werden erklärt. Ab Juli müssen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereits nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsamt melden. In vielen Fällen kann das Arbeitsamt in einen neuen Arbeitsplatz vermitteln, so dass es nicht erst zu Arbeitslosigkeit kommen muss (Job-to-Job-Vermittlung). Auch hierüber gibt das Call-Center Auskunft.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesanstalt für Arbeit finden Sie im Internet unter http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/index.html
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