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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Eingliederungszuschüsse vereinfacht

Nürnberg (ots)

Die Bestimmungen zu den Eingliederungszuschüssen
sind zum 1. Januar 2004 vereinfacht und gestrafft worden. Künftig
wird es nur noch zwei Arten dieses erfolgreichen Förderinstrumentes
geben.
Eingliederungszuschüsse für Arbeitnehmer mit
Vermittlungshemmnissen ersetzen die bisherigen Zuschüsse bei
Einarbeitung, erschwerter Vermittlung und für ältere Arbeitnehmer.
Die Förderungssumme kann bis zu 50 Prozent des
berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts für bis zu zwölf Monate
betragen. Bei Arbeitnehmern über 50 Jahren ist ein Förderzeitraum von
drei Jahren möglich.
Darüber hinaus gibt es weiterhin Eingliederungszuschüsse für
behinderte Menschen. Hier hat sich bei der Höhe und Dauer der
Förderung nichts geändert.
Nähere Informationen sind erhältlich bei den örtlichen Agenturen
für Arbeit.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
   der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter
   http://www.arbeitsagentur.de
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesagentur für Arbeit
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsamt.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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