Eingliederungszuschüsse vereinfacht
Nürnberg (ots)
Die Bestimmungen zu den Eingliederungszuschüssen sind zum 1. Januar 2004 vereinfacht und gestrafft worden. Künftig wird es nur noch zwei Arten dieses erfolgreichen Förderinstrumentes geben.
Eingliederungszuschüsse für Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen ersetzen die bisherigen Zuschüsse bei Einarbeitung, erschwerter Vermittlung und für ältere Arbeitnehmer. Die Förderungssumme kann bis zu 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts für bis zu zwölf Monate betragen. Bei Arbeitnehmern über 50 Jahren ist ein Förderzeitraum von drei Jahren möglich.
Darüber hinaus gibt es weiterhin Eingliederungszuschüsse für behinderte Menschen. Hier hat sich bei der Höhe und Dauer der Förderung nichts geändert.
Nähere Informationen sind erhältlich bei den örtlichen Agenturen für Arbeit.
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