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Bundesagentur für Arbeit (BA)

BA, kommunale Spitzenverbände und Zentralverband des Deutschen Handwerks verabschieden gemeinsame Erklärung zur Integration von Langzeitarbeitslosen

Nürnberg (ots)

Die Bundesagentur für Arbeit, der Deutsche
Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der Deutsche
Landkreistag und der Zentralverband des Deutschen Handwerks haben
sich auf Umsetzungsempfehlungen zur Eingliederung von
Langzeitarbeitslosen geeinigt. In der Gemeinsamen Erklärung wird der
Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt Vorrang eingeräumt.
Öffentlich geförderte Beschäftigung soll nur Hilfebedürftigen zur
Verfügung stehen, die absehbar nicht in reguläre Beschäftigung
vermittelt werden können, heißt es in der Erklärung. Außerdem dürfe
geförderte Beschäftigung nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen und
reguläre Beschäftigung gefährden.
Die Erklärung im Wortlaut:
Gemeinsame Erklärung und Umsetzungsempfehlungen zur Eingliederung 
   von Langzeitarbeitslosen
Arbeitsmarktreformen verbessern Beschäftigungschancen
Die Agenda 2010 hat einen Reformprozess eingeleitet, der auf die
Überwindung der Beschäftigungskrise ausgerichtet ist. Durch die
Verstärkung der Vermittlungsaktivitäten sollen unter effizientem
Einsatz des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums die
Stellenbesetzung beschleunigt und vor allem die in den letzten Jahren
gestiegene Langzeitarbeitslosigkeit abgebaut werden. Die
Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum
Arbeitslosengeld II für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist ein
richtiger Schritt auf dem Weg zur Erreichung dieses Ziels.
Vorrang der Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt
Bei den Vermittlungsaktivitäten muss die Eingliederung in den
ersten Arbeitsmarkt oberste Priorität haben. Öffentlich geförderte
Beschäftigung soll nur den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zur
Verfügung stehen, die absehbar nicht in eine reguläre Beschäftigung
vermittelt werden können.
Die Möglichkeiten der öffentlich geförderten Beschäftigung auf dem
so genannten 2. Arbeitsmarkt dürfen nur dann genutzt werden, wenn
Wettbewerbsverzerrung ausgeschlossen und reguläre Beschäftigung nicht
gefährdet bzw. durch diese nicht ersetzt wird. Hierzu sind die
Kriterien der Zusätzlichkeit und des öffentlichen Interesses strikt
einzuhalten.
Nach Beschäftigungseinbruch im Handwerk: Chancen für zusätzliche
   reguläre Arbeit nutzen
In den zurückliegenden Jahren vollzog sich im Handwerk –
insbesondere in den Bau- und Ausbauhandwerken – ein gravierender
Beschäftigungseinbruch mit dem Verlust von über 1,5 Millionen
Arbeitsplätzen. Der Beschäftigungsabbau hat sich zwar etwas
verringert, vollzieht sich aber immer noch in der Mehrzahl der
Betriebe. Gleichwohl gibt es eine nennenswerte Zahl von Betrieben,
die zusätzliche Arbeitsplätze schaffen wollen. Dadurch eröffnen sich
Perspektiven zur Eingliederung von Arbeitslosen in den ersten
Arbeitsmarkt, die sich im Falle einer wirtschaftlichen Belebung noch
verbessern können. Diese Beschäftigungschancen gilt es durch eine
Intensivierung der Vermittlungsaktivitäten der Agenturen für Arbeit,
der Arbeitsgemeinschaften und der Optionskommunen auszuschöpfen.
Unterstützend steht im SGB II mit dem Einstiegsgeld ein neues
Instrument als Anreiz zur Aufnahme einer regulären Beschäftigung zur
Verfügung.
Angesichts dieses Szenarios wäre es beschäftigungs- und
arbeitsmarktpolitisch verfehlt, wenn Arbeitsgelegenheiten mit
Mehraufwandsentschädigung mit offensichtlich negativen Wirkungen für
reguläre Beschäftigung bei privaten Unternehmen im Bau und
Handwerksbereich durchgeführt würden. Umgekehrt könnte die
Kooperation mit Handwerksbetrieben in der Kombination von
Arbeitsgelegenheiten mit Praktika im Betrieb Qualifizierung und
Integration von Langzeitarbeitslosen im Bausektor fördern.
Beschäftigungsmaßnahmen im Konsens
Sofern dennoch auf dem 2. Arbeitsmarkt Projekte geplant werden, in
denen auch handwerkliche Arbeiten vorgesehen sind, sollten diese in
Abstimmung mit den lokalen Vertretern des Handwerks durchgeführt
werden. Diese gemeinsame Empfehlung steht in voller Übereinstimmung
mit dem Votum von Bundeswirtschaftsminister Clement:
„Arbeitsgelegenheiten dürfen nicht gegen das Handwerk eingerichtet
werden“. Bei den entsprechenden Planungen in den Regionen sind daher
zwischen den Akteuren am Arbeitsmarkt geeignete verbindliche
Abstimmungsverfahren vorzusehen, in denen die regionale
Handwerksorganisation einzubinden ist, damit Aktivitäten
einvernehmlich beschlossen werden.
Wir appellieren an unsere Akteure vor Ort, die in dieser
gemeinsamen Erklärung enthaltenen Empfehlungen umzusetzen.
Bundesagentur für Arbeit           Heinrich Alt
                                      Mitglied des Vorstands
Deutscher Städtetag                Dr. Stephan Articus
                                      Geschäftsführendes 
                                      Präsidialmitglied
Deutscher Städte- und Gemeindebund Dr. Gerd Landsberg
                                      Geschäftsführendes 
                                      Präsidiumsmitglied
Deutscher Landkreistag             Prof. Hans-Günter Henneke
                                      Hauptgeschäftsführer
Zentralverband des 
   Deutschen Handwerks                Hanns-Eberhard Schleyer
                                      Generalsekretär
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter
http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/supertemplates/Con
tent.jsp&navId=219
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesagentur für Arbeit
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Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
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Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487

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