Alle Storys
Folgen
Keine Story von Bundesagentur für Arbeit (BA) mehr verpassen.

Bundesagentur für Arbeit (BA)

BA fordert Kommunen auf, Kosten für kommunale Leistungen zu erstatten

Nürnberg (ots)

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat Kommunen,
die gemeinsam mit ihr Empfänger von Leistungen der Grundsicherung 
nach dem SGB II betreuen, aufgefordert entstandene Außenstände bei 
der Auszahlung der kommunalen Leistungen zu erstatten und durch 
Teilnahme am Lastschriftverfahren diese künftig zu vermeiden. Für 
kommunale Träger, die diesem Verfahren nicht zustimmen, wird die BA 
ab Juli die Auszahlung der kommunalen Leistungen einstellen.
Die BA zahlt seit Beginn vergangenen Jahres für kommunale Träger 
Leistungen aus. Die kommunalen Träger sind verpflichtet, diese 
Vorleistungen umgehend zu erstatten. In vielen Fällen ist das auch 
der Fall. Diese Kommunen haben entweder der BA eine 
Abbuchungsermächtigung erteilt oder überweisen die Kosten auf der 
Grundlage von täglichen Einzelnachweisen. Allerdings gibt es auch 
Kommunen, die ihrer Verpflichtung nicht vollständig nachkommen. Im 
vergangenen Jahr beliefen sich die Außenstände der BA auf 
durchschnittlich 220 Millionen Euro. Der BA bzw. dem Bund entstanden 
und entstehen so nicht unerhebliche Vermögensschäden.
Das Verfahren wurde bisher geduldet, um die Auszahlung der 
Leistungen aus einer Hand sicherzustellen. Da sich keine gravierende 
Verbesserung abzeichnet, hat das Bundesministerium für Arbeit und 
Soziales die BA nunmehr aufgefordert geordnete finanzielle 
Verhältnisse mit allen Konsequenzen herzustellen.
Daher wurden nun alle kommunalen Träger, die bisher noch keine 
Einzugsermächtigung zur Sicherstellung einer taggleichen Erstattung 
erteilt haben, aufgefordert dies bis zum 15. Juni 2006 nachzuholen. 
In Fällen, in denen kommunale Träger nicht am Lastschriftverfahren 
teilnehmen, wird die BA ab Juli an Arbeitslosengeld II-Bezieher keine
kommunalen Leistungen mehr auszahlen. Das betrifft zunächst alle Neu-
bzw. Fortzahlungsbewilligungen bei den Kosten für Unterkunft und 
Heizung sowie Einmalzahlungen. Für laufende Fälle erfolgt die 
Umstellung mit Beginn eines neuen Bewilligungsabschnittes.
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Weitere Storys: Bundesagentur für Arbeit (BA)