Sektoruntersuchung Strom beweist: Wettbewerbshemmnisse für mittelständische Unternehmen müssen abgebaut werden
Bonn/Aachen (ots)
Die vom Bundeskartellamt heute vorgelegte "Sektoruntersuchung Stromerzeugung Stromgroßhandel" belegt eindeutig, dass die in Deutschland vorherrschenden Marktstrukturen anfällig für missbräuchliches Verhalten der führenden Anbieter sind. Auch wenn der Vorwurf einer systematischen und missbräuchlichen Kapazitätszurückhaltung nicht hinreichend nachgewiesen werden konnte, haben vertiefende empirische Untersuchungen einige erhebliche Missstände zu Tage gebracht. Diese sind im Hinblick auf die aktuelle Debatte um steigende Strompreise der führenden Anbieter beachtlich. Beispielsweise wurde in den Jahren 2007 und 2008 ein sehr hoher Anteil von durchschnittlich 25 Prozent der Erzeugungskapazitäten aufgrund technischer Restriktionen nicht zur Verfügung gestellt. Eine vertiefende Untersuchung dieses Umstandes hat das Bundeskartellamt bisher nicht durchgeführt.
Ebenfalls weist das Bundeskartellamt nachdrücklich auf die unzureichenden strukturellen Voraussetzungen für einen wirksamen Wettbewerb im Strombereich hin. Die Kartellrechtler betonen, dass die Erzeugungsunternehmen nach wie vor über die Möglichkeit und den Anreiz zur missbräuchlichen Kapazitätszurückhaltung verfügen. Die Marktintegration ist in Europa noch nicht so weit fortgeschritten, dass bereits von einem europaweiten Markt gesprochen werden kann. Nach wie vor beträgt der Marktanteil der großen vier Erzeuger etwa 80 Prozent. Allein aufgrund der fehlenden Speicherbarkeit von Strom verfügen die Anbieter damit über eine erhebliche Marktmacht.
"Es ist im Hinblick auf die Ergebnisse der Sektoruntersuchung Strom vollkommen richtig, dass die führenden vier Stromerzeugungsunternehmen keinesfalls aus der Missbrauchsaufsicht entlassen werden sollten", erklärt Sven Becker, Sprecher der Geschäftsführung der Trianel GmbH. Die zur Verbesserung der Marktstruktur vorgesehen wettbewerbsfördernden Maßnahmen, wie die Beschleunigung langwieriger Genehmigungsverfahren zur Errichtung konventioneller Kraftwerke sind nachdrücklich zu begrüßen. "Ebenfalls ist, gerade vor dem Hintergrund des wachsenden Marktanteils der Erneuerbaren Energien, eine zügige Integration von EEG-Strom in den wettbewerblichen Markt dringend erforderlich", erklärt Becker, um die bedarfsgerechte Erzeugung und eine Vermarktung, die sich an Marktmechanismen orientiert, zu ermöglichen. Das Marktprämienmodell erfülle diese Forderung des Bundeskartellamtes. Allerdings sei in der aktuellen Debatte um dieses Modell klar geworden, dass die einzelnen Modellelemente so dimensioniert werden müssen, dass tatsächlich eine Anreizstruktur für mittelständische Energieunternehmen geschaffen wird. "Diese stehen bereits in den Startlöchern, um eine entsprechende Infrastruktur aufzubauen", betont Becker.
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