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Stadlauer Malzfabrik AG

EANS-Hauptversammlung: Stadlauer Malzfabrik AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft

1220 Wien, Smolagasse 1
Wertpapier-Kenn-Nummer: 079 730



E I N L A D U N G


zu der am Montag, 25. Juli 2011, 10 Uhr, im Schulungszentrum der Gesellschaft,
1220 Wien, Smolagasse 1, stattfindenden

92. ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft

Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. 12. 2010, des
   Lageberichtes des Vorstandes, des Corporate Governance Berichtes und des
   Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2010
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen
   Bilanzgewinnes
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr
   2010
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das
   Geschäftsjahr 2010
5. Wahlen in den Aufsichtsrat
6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ab dem 4. Juli 2011 bei der Gesellschaft
oder auf deren Homepage (www.malzfabrik-ag.at) in die Unterlagen gemäß § 108
Abs. 3 und 4 AktG Einsicht zu nehmen.

Den Aktionären steht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das Recht zu, zu
verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden (§ 109 AktG). Weiters steht ihnen das Recht zur
Erstattung von Beschlussvorschlägen (§ 110 AktG) und das Recht auf Auskunft in
der Hauptversammlung (§ 118 AktG) zu. Das Recht nach § 109 AktG kann bis
längstens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 4. Juli 2011, und
das Recht nach § 110 AktG kann bis längstens am 7. Werktag vor der
Hauptversammlung, das ist der 14. Juli 2011, von jedem Aktionär in Textform
auch per E-Mail oder Telefax gegenüber der Gesellschaft geltend gemacht werden.

Die Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung richtet sich nach § 111 Abs.
1 und 2 AktG durch Nachweis des Anteilbesitzes. Nachweisstichtag ist das Ende
des 10. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, somit das Ende des 15. Juli
2011. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist. Der Nachweis muss der Gesellschaft schriftlich bis
längstens 20. Juli 2011 an einer der nachgenannten Adressen (Post: 1220 Wien,
Smolagasse 1, E-Mail:  hauptversammlung2011@stamag.at, Telefax: +43 1 28808/19)
zugehen. Auf den Nachweis der Aktionärseigenschaft gemäß § 10a AktG wird
verwiesen.

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und die selben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) erteilt werden. Die Textform ist jedenfalls
ausreichend.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, muss die Vollmacht der Gesellschaft bis spätestens
22. Juli 2011, 12 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen
entweder per Post (1220 Wien, Smolagasse 1), per Telefax (+43 1 28808/19) oder
per E-Mail (hauptversammlung2011@stamag.at) übermittelt und von dieser
aufbewahrt werden.
Ein Vollmachtsformular bzw. ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird
auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.malzfabrik-ag.at (Investor Relations) abrufbar. Die vorstehenden
Bestimmungen für die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß auch für den
Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Gemäß § 262 Abs. 20 AktG legt die Gesellschaft fest, dass sie
Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs. 1 vierter Satz AktG
entgegen § 10a Abs. 3 zweiter Satz AktG nicht über ein international
verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute,
dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können, entgegennimmt.
Alle zuvor bezeichneten gesetzlichen Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG)
sind auch auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht und werden auf
Anfrage an Aktionäre versandt.
Die Gesamtanzahl der Aktien der Gesellschaft ist 560.000 Stück. Jede Aktie
gewährt eine Stimme.

Wien, im Juni 2011
Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Mag. Josef Kager
Smolagasse 1
1220 Wien
mailto:office@stamag.at

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Stadlauer Malzfabrik AG
             Smolagasse  1
             A-1220 Wien
Telefon:     +43 1 288 08
FAX:         +43 1 288 08- 19
Email:        office@stamag.at
WWW:      www.malzfabrik-ag.at
Branche:     Immobilien
ISIN:        AT0000797303
Indizes:     WBI, Standard Market Auction
Börsen:      Geregelter Freiverkehr: Wien 
Sprache:    Deutsch

Original-Content von: Stadlauer Malzfabrik AG, übermittelt durch news aktuell

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