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STRABAG SE

EANS-Hauptversammlung: STRABAG SE
Ergebnisse zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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STRABAG SE
Villach, FN 88983 h
ISIN AT000000STR1

Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses
über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien
gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 sowie Abs. 1a und 1b AktG
sowie eines Ermächtigungsbeschlusses zu ihrer Veräußerung
(gemäß § 2 Abs. 1 Veröffentlichungsverordnung 2002,
Bundesgesetzblatt II 2002/112)

Die 8. ordentliche Hauptversammlung der STRABAG SE vom 15.6.2012 hat zu TOP 6
der Tagesordnung folgende Beschlüsse gefasst:

Der Vorstand wird gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 sowie Absatz 1a und 1b AktG
ermächtigt, auf den Inhaber oder auf Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft
im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft während einer
Geltungsdauer von 12 Monaten ab 10.7.2012 sowohl über die Börse als auch
außerbörslich zu einem niedrigsten Gegenwert von EUR 1,-- je Aktie und einem
höchsten Gegenwert von EUR 34,-- je Aktie zu erwerben. Der Handel mit eigenen
Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder
teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder
mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228
Absatz 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. 

Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand der STRABAG SE beschließen, doch
muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt
werden. Der außerbörsliche Erwerb unterliegt der vorherigen Zustimmung des
Aufsichtsrats. 

Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung gemäß § 65
Absatz 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung
beziehungsweise Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als
über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, auch unter Ausschluss des
Wiederkaufsrechts (umgekehrtes Bezugsrechts) der Aktionäre, zu beschließen und
die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder
teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder
mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228
Absatz 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. 

Die neuerliche Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien schließt
sohin nahtlos an die Ermächtigung gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 10.6.2011
an. 

Die Ermächtigung ist vom Vorstand in der Weise auszuüben, dass unter
Berück-sichtigung der jeweils bereits erworbenen Zahl eigener Aktien eine
Höchstgrenze von 11.400.000 Stück Aktien nicht überschritten wird und daher zu
keinem Zeit-punkt ein Erwerb von eigenen Aktien zu einer Überschreitung der 10
%-Grenze führt.

Wien, 15.6.2012 Der Vorstand


Rückfragehinweis:
STRABAG SE
Diana Klein, CFA
Head of Corporate Communications
Tel:   +43-1-22422-1116
 
diana.klein@strabag.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    STRABAG SE
             Donau-City-Straße  9
             A-1220 Wien
Telefon:     +43 1 22422 -0
FAX:         +43 1 22422 - 1177
Email:    www.strabag.com
WWW:          investor.relations@strabag.com
Branche:     Bau
ISIN:        AT000000STR1, AT0000A05HY9
Indizes:     WBI, ATX Prime, ATX, SATX
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

Original-Content von: STRABAG SE, übermittelt durch news aktuell

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