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Pflichtthema Künstlersozialversicherung: Haufe stellt kostenlose Informationen zur Künstlersozialabgabe zur Verfügung

Freiburg (ots)

Viele Betriebe sind seit Jahren verpflichtet, die
Künstlersozialabgabe zu bezahlen und wissen das gar nicht. 
Künstlersozialabgaben sind auf solche Zahlungen zu entrichten, die 
für künstlerische oder publizistische Leistungen gegenüber 
selbstständigen Künstlern oder Publizisten erbracht werden. Solche 
Leistungen sind beispielsweise die eines Webdesigners, Layouters, 
Texters oder Fotografen und können somit in nahezu jedem Unternehmen 
eine Rolle spielen.
Seit Juni 2007 prüft die Deutsche Rentenversicherung nun bei allen
Unternehmen und Betrieben, ob diese die Abgabe korrekt ausgeführt 
haben. Die Betriebe werden schriftlich aufgefordert, versäumte 
Zahlungen aus den letzten fünf Jahren nachzumelden. Wer dieser 
Aufforderung nicht binnen vier Wochen nachkommt, dem drohen hohe 
Nachzahlungen auf Schätzbasis, Nachprüfungen und Bußgelder von bis zu
50.000 Euro.
Haufe  bietet unter http://www.haufe.de/personal/service  allen 
interessierten Unternehmen eine FAQ-Liste an, die als pdf-Dokument 
gratis zum Download bereit steht. Darin wird beispielsweise erklärt, 
wie die Künstlersozialabgabe zu entrichten ist und dass sich 
Unternehmer selbst bei der Künstlersozialkasse melden sollten und 
nicht warten sollten, bis sie von der Deutschen Rentenversicherung 
angeschrieben werden.

Pressekontakt:

Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Oliver Kaiser
Tel. 0761-3683-975
Fax 0761-3683-900
E-Mail: pressestelle@haufe.de
Pressecenter der Haufe Mediengruppe unter http://presse.haufe.de

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