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Haufe aktuell: Kürzung der Pendlerpauschale kann sich auch beim Kindergeld auswirken

Freiburg (ots)

Die Pendlerpauschale ist wieder in den Mittelpunkt der politischen
   Diskussion gerückt. Dabei wird ein Aspekt in diesem Zusammenhang 
   oft übersehen:
Die Kürzung der Pendlerpauschale kann auch zur Streichung des 
Kindergeldes führen. Dies betrifft Familien mit Kindern, die älter 
als 18 sind und sich in der Ausbildung befinden. Der Grund: Weil die 
Pendlerpauschale geringer ist, setzen Familienkassen geringere 
Werbungskosten und dadurch höhere Einkommen bei den Kindern an. Nicht
selten wird so der Grenzbetrag der Einkünfte des Kindes von 7.680 
Euro pro Jahr schnell überschritten. Die Folge: Es entfällt der 
Anspruch auf Kindergeld. Einer Familie kann dadurch 1.848 Euro im 
Jahr spürbar in der Haushaltskasse fehlen.
Darauf macht der Justitiar der Haufe Mediengruppe und 
Rechtsanwalt, Prof. Gerhard Geckle, aufmerksam. Erstmals läuft eine 
Klage vor dem Finanzgericht München, weil eine Familie aufgrund der 
ab 2007 gekürzten Pendlerpauschale für ihren 18-jährigen, in 
Ausbildung befindlichen, Sohn kein Kindergeld in diesem Jahr mehr 
bekommt. Prof. Geckle hat auch diese Klage für den Lohnsteuerhilfe 
Bayern e.V. eingereicht, die Haufe Mediengruppe unterstützt dieses 
Musterverfahren.
Viele Experten, auch einige Finanzgerichte bis hin zum 
Bundesfinanzhof, sind der Ansicht, dass die Kürzung der 
Entfernungspauschale nicht verfassungskonform ist. Da auch bei der 
Berechnung des Kindergeldanspruchs die neue Regelung zur 
Pendlerpauschale herangezogen wird, raten sie deshalb allen 
betroffenen Eltern, Einspruch gegen ablehnende Kindergeldbescheide 
einzulegen, damit sie von einer eventuell positiven Entscheidung des 
Bundesverfassungsgerichtes auch später profitieren. Denn das 
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird alsbald darüber befinden, 
ob die Kürzung der Pendlerpauschale mit den Auswirkungen für viele 
betroffene Steuerzahler, aber auch jetzt sogar für 
Kindergeldbezieher, zulässig ist.
Den  aktuellen Stand der weiteren Entwicklungen kommentiert die 
Haufe Mediengruppe unter www.steuer-office.de .

Pressekontakt:

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Angelika Joubert
Tel.: 0761-3683-464
Fax: 0761-3683-900
E-Mail: pressestelle@haufe.de
Pressecenter der Haufe Mediengruppe unter http://presse.haufe.de

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