Kinder haben Vorrang - Neuerscheinung zum Unterhaltsrecht von Haufe
Freiburg (ots)
Zum Jahreswechsel ist das neue Unterhaltsrecht nach langem Ringen in Kraft getreten und bringt gravierende Änderungen mit sich. Kinder werden im Unterhaltsrecht in Zukunft den Vorrang haben. Weitere Kernpunkte der Reform sind neben der Änderung der unterhaltsrechtlichen Rangfolge, die Einführung eines Mindestunterhalts für minderjährige Kinder und die Stärkung der Eigenverantwortung geschiedener Ehegatten. Von herausragender Bedeutung sind die Änderungen beim Betreuungsunterhalt und in der Rangfolge Betreuender.
Der Vergleich des neuen und des alten Rechts zeigt, dass die Reform zwar grundsätzlich eine Vereinfachung des Unterhaltsrechts für die Praxis bedeutet. Im Detail werden sich aber gleichwohl neue Probleme an anderer Stelle ergeben. Wichtig: Auch bereits bestehende Unterhaltspflichten werden an die neue Rechtslage angepasst. Für die Zukunft rechnen Juristen daher mit einer Vielzahl von Abänderungsklagen.
Vor dem Hintergrund dieser Regelungen, liefert der Haufe aktuell-Titel "Das neue Unterhaltsrecht" zahlreiche Berechnungsbeispiele zu sämtlichen Konstellationen nach der geänderten Rangfolge. Der Titel bietet umfangreiche Arbeitshilfen, wie z.B. die aktuellen Unterhaltstabellen 2008. Mit Hilfe der Gegenüberstellung von alter und neuer Rechtslage ermöglicht das Fachbuch einen leichten Einstieg in das neue Unterhaltsrecht. Als eine der ersten Publikationen am Markt erläutert es detailliert die neuen Vorschriften und zeigt, wie sich die Neuerungen auch auf bestehende Unterhaltsansprüche auswirken können.
"Das neue Unterhaltsrecht" Eva Becker und Peter Junggeburth 192 Seiten, DIN A4 Broschur, 39,80 Euro Rudolf Haufe Verlag, Niederlassung Planegg bei München ISBN 978-3-448-07477-2 Bestell-Nr. 07221-0001
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