Riester stellt neues Betriebsverfassungsgesetz vor - Betriebsrat wird stärker
Freiburg (ots)
Das Bundesarbeitsministerium hat die ersten Vorschläge zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes vorgelegt. Insbesondere soll durch die Reform die betriebliche Mitbestimmung in kleinen und mittleren Betrieben ausgedehnt werden.
Wie die PERSONALpresse in ihrer neuesten Ausgabe berichtet, plant Bundesarbeitsminister Riester, den Betriebsbegriff neu zu definieren. Bei der Bildung betriebsratsfähiger Einheiten sollen künftig auch die organisatorischen Strukturen und die Verbundenheit von Arbeitnehmern aufgrund von Arbeitsabläufen sowie technischer und wirtschaftlicher Zusammenarbeit berücksichtigt werden. Außerdem soll durch Einführung eines Übergangsmandats verhindert werden, dass Arbeitnehmer bei Firmenaufspaltungen in der Zeit der Ungewissheit und Angst um ihren Arbeitsplatz ohne den Schutz eines Betriebsrats sind.
Auch Kleinbetriebe sollen nun motiviert sein, einen Betriebsrat zu wählen. Geplant wird deshalb, in Kleinbetrieben die Betriebsratswahl in einer einzigen Betriebsversammlung stattfinden zu lassen. Die bessere Einbindung von Kleinbetrieben soll darüber hinaus durch betriebsübergreifende Interessenvertretungen gewährleistet werden, die Mitbestimmung des Betriebsrats auf weitere Unternehmensentscheidungen ausgedehnt werden. Gedacht ist hier speziell an Fragen des Umweltschutzes, der Qualifizierung und an unternehmensplanerische Entscheidungen.
Erweiterungen sind außerdem vorgesehen im Bereich der Arbeitsmöglichkeiten und der Initiativrechte der Betriebsräte. Hinsichtlich der Gestaltung von Sozialplänen sollen der Vorrang von Qualifikation und die Eingliederung der Mitarbeiter wesentliche Elemente werden. Der Gesetzentwurf soll rechtzeitig vor den Betriebsratswahlen im Frühjahr 2002 vorgelegt werden.
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