BilMoG verschiebt sich - Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz doch erst 2010?
Freiburg (ots)
Gesetzgeber und Berufsverbände arbeiten derzeit daran, das Bilanzrecht zu optimieren und bestehende Schwachstellen auszuräumen. Dazu sollte noch in diesem Jahr das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) verabschiedet werden und am 1. Januar 2009 in Kraft treten.
Nach Informationen aus Expertenkreisen ist dieser Zeitplan jedoch nicht mehr einzuhalten. Vielmehr ist ein Inkrafttreten der meisten Vorschriften erst ab 2010 sehr wahrscheinlich.
Empfehlung der Haufe Mediengruppe:
Unternehmen sollten sich jetzt auf die aktuellen Brennpunktthemen zum Jahresabschluss konzentrieren: degressive Afa, GWG, Investitionsabzugsbetrag und die Jahressteuergesetze. - Die Entwicklungen zum BilMoG sind aber unbedingt im Blick zu behalten!
In einem Beitrag für die Haufe Mediengruppe warnen die Bilanzrechtsexperten Prof. Stefan Müller und Ralph Brinkmann davor, das Thema BilMoG jetzt "ad acta" zu legen. Prof. Stefan Müller dazu: "Der Regierungsentwurf, den auch der Bundesrat - von einigen Änderungsvorschlägen abgesehen - befürwortet, bildet eine hervorragende Basis für die frühzeitige Vorbereitung auf das BilMoG. Die Vorteile einer zeitlichen Verschiebung bestehen auch in der längeren Zeitspanne zur Umsetzung der endgültigen Regeln im Rechnungswesen der Unternehmen."
Ein modernisiertes Bilanzrecht wird kommen. Die Unternehmen, die sich rechtzeitig darauf einstellen, werden im Vorteil sein.
Nähere Informationen zum aktuellen Stand des BilMoG und konkrete Handlungsempfehlungen finden Interessierte unter: http://www.haufe.de/bilmog
Ein achtseitiger Fachbeitrag (PDF) kann bei der Pressestelle der Haufe Mediengruppe angefordert werden oder auf den Presseseiten unter http://presse.haufe.de/SID21.I3E2FkkIL-s/news heruntergeladen werden.
Pressekontakt:
Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
RA Oliver Kaiser
Tel. 0761/3683-975
Fax 0761/3683-900
E-Mail: pressestelle@haufe.de
Pressecenter der Haufe Mediengruppe unter http://www.haufe.de/presse
Original-Content von: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, übermittelt durch news aktuell