Die wichtigsten Mieterpflichten während der Urlaubszeit: Vermieter- und Hausbesitzerportal meineimmobilie.de informiert über Verhaltensregeln in der Sommerzeit
Freiburg (ots)
Mieterpflichten machen keine Ferien: Selbstverständlich muss der Mieter auch dann seine Miete samt Vorauszahlungen weiterzahlen, wenn er sechs Wochen in Urlaub fährt. Ist er während dieser Zeit mit der Treppenhausreinigung an der Reihe, muss er für eine Vertretung sorgen.
Für Notfälle gilt: Der Mieter muss seinem Vermieter zwar keinen Wohnungsschlüssel geben, ihm aber eine Person seines Vertrauens benennen, die ihm während seiner Abwesenheit den Zutritt zur Wohnung verschaffen kann. In der Praxis hat sich auch diese Methode bewährt: Der Mieter übergibt dem Vermieter seinen Wohnungsschlüssel in einem verschlossenen Umschlag. Den unterschreibt er quer über der Verschlusslasche. So hat der Vermieter einen Notfallschlüssel und der Mieter die Sicherheit, dass sein Vermieter nicht unbemerkt jederzeit seine Wohnung betreten kann.
Wie es sich mit den Regeln für das Grillen auf dem Balkon verhält und was man bei großer Hitze darf und was nicht, stellen die Experten von Haufe-Lexware auf dem Hausbesitzer- und Vermieterportal meineimmobilie.de ausführlich dar. Vermieter und Mieter finden dort Informationen zu aktuellen Urteilen und umfassende Erläuterungen rund um Immobilien.
Der Mietvertrag macht keinen Urlaub: http://www.presseportal.de/go2/mieterpflicht_urlaub
Dossier Vermieterpflichten: http://www.presseportal.de/go2/rechte_pflichten
Grillen ohne dicke Luft: http://www.presseportal.de/go2/grillen_nachbarn
Streitfalle Garten oder Balkon: http://www.presseportal.de/go2/mieterpflichten_balkon_garten
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