Auch in 2001 werden neue Lohnsteuertabellen benötigt!
Freiburg (ots)
Entgegen anders lautender Meldungen steht fest: Auch im kommenden Jahr werden Lohnsteuertabellen in fast unveränderter Form erscheinen - mit komplett neuen Werten.
Ab 2001 entfällt zwar für das BMF die gesetzliche Verpflichtung zur Bekanntmachung amtlicher Tabellen. Der Gesetzgeber veröffentlicht damit nur noch den Programmablaufplan, nach dem die Steuertabellen errechnet werden. Die deutschen Steuerfachverlage übernehmen aber nach wie vor die Publikation der Unterlagen zur Lohn- und Gehaltsabrechnung. Bei der Haufe Mediengruppe sind die nach den amtlichen Vorgaben erstellten Tabellenwerke für 2001 bereits erhältlich.
Ab dem Steuerjahr 2001 werden die Lohnsteuerbeträge nicht mehr wie bisher vom unteren Ende der Tabellenstufe, sondern vom Mittelwert der Tabellenstufe abgelesen.
Was ändert sich konkret ab dem 1.1.2001?
- Abschaffung der amtlichen Verpflichtung zur Aufstellung von Lohnsteuertabellen - Beibehaltung des Stufentarifs mit 54-DM-Stufen - Einführung des Mittelwertverfahrens - Anhebung des Grundfreibetrags auf 14.093 DM, Senkung des Eingangssteuersatzes auf 19,9 % und des Spitzensteuersatzes auf
48,5 % ab 107.568 DM
Das heißt: für die Lohn- und Gehaltsabrechnungen ab dem 1.1.2001 müssen wieder komplett neue Lohnsteuertabellen angewendet werden.
Ebenso ist klar, dass im Jahr 2002 eine weitere Änderung bei den Tabellenwerken ansteht: Mit der endgültigen Einführung des Euro zum Jahr 2002 muss auch die Lohn- und Gehaltsabrechnung auf Euro umgestellt werden. In DM ausgewiesene Lohnsteuertabellen verlieren ihre Gültigkeit, Euro-Tabellen müssen dann zwingend angewendet werden. Denn zu diesem Zeitpunkt werden auch Lohnsteuerbescheinigungen und sonstige steuerlich relevanten Zahlen auf Euro umgestellt.
Weitere Informationen und Hintergründe bei: Haufe Mediengruppe Fachredaktion "Steuern" Ansprechpartner: Herr Berthold Tenbrock Tel.: 0761 / 3683-963 Fax: 0761 / 3683-188 E-Mail: berthold.tenbrock@haufe.de
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