Krankenkassenwechsel: Fehler jetzt noch ausbügeln!
Freiburg (ots)
Für viele Pflichtversicherte Arbeitnehmer ist das Thema Krankenkassenwechsel abgeschlossen, wenn die Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenkasse bis zum 30.09.2000 gekündigt und die neue Krankenkasse bereits gewählt wurde. Doch wer glaubt, damit sei alles erledigt, der irrt!
Vorausgesetzt die Kündigungsfrist 30.09.2000 wurde eingehalten, ist bis 31.12.2000 noch Gelegenheit, die Leistungen und Beitragssätze der Krankenkassen zu prüfen, zu vergleichen und sich ggf. umzuentscheiden!
Denn ausschlaggebend für den tatsächlichen Wechsel der Krankenversicherung ist das Datum der Mitgliedsbescheinigung: Der Arbeitgeber muss die Anmeldung an die Krankenkasse richten, die die Mitgliedsbescheinigung zuletzt ausgestellt hat, d.h. das aktuellste Datum zählt, nicht die Bescheinigung, die als erstes ausgestellt wurde!
Da Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen an einer möglichst günstigen Krankenversicherung interessiert sind, lohnt sich das erneute Prüfen und Vergleichen der Beitragssätze und Leistungen durchaus:
- Die neuen Beitragssätze einer Krankenkasse stehen zum 30.09. eines Jahres oft noch nicht fest. Erst gegen Ende des Jahres werden die Änderungen - und das sind häufig auch Beitragssenkungen - bekannt gegeben.
- Solange dem Arbeitgeber keine Mitgliedsbescheinigung einer neu gewählten Versicherung vorliegt, ist die Kündigung der alten schwebend unwirksam.
Wenn der Versicherte sich nun doch noch einmal für eine andere Krankenkasse entscheidet, muss er lediglich dafür sorgen, dass dem Arbeitgeber bis zum 31.12.2000 die Mitgliedsbescheinigung dieser neuen Krankenkasse vorliegt.
Der Haufe Praxis-Tipp:
unter
http://personal.haufe.de/default.asp?target=per%5Flist%2Easp%3Fkatego rieID%3D2
befindet sich - zum Downloaden - eine Aufstellung der Krankenkassen, die ihren Beitragssatz nach dem 30.09. geändert haben oder zum 1.1.2001 ändern werden.
Weitere Informationen bei: Rudolf Haufe Verlag Frau Nicole Engelke Tel. 0761/36 83-914 E-Mail: nicole.engelke@haufe.de
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