Länger arbeiten kann Rente kürzen: nicht jeder Beitragsmonat erhöht die Rente
Freiburg (ots)
Die Formel, dass sich die Rente mit jedem Beitragsmonat erhöht, kann im Einzelfall durch eine rentenrechtliche Kuriosität auf den Kopf gestellt werden. Es gibt tatsächlich Fälle, bei denen ein Monat, der länger gearbeitet wird, die Rente verringert.
Für jeden Monat einer vorgezogenen Rente wird ein anderer Rentenbetrag errechnet. Die Rente, so konzipiert das Gesetz dies in einem linear aufgebauten Abschlagssystem, steigt proportional an, bis sie im letzten Monat vor dem 65sten Lebensjahr nur noch 0,3 Prozent unter der Vollrente liegt.
Es kann aber passieren, dass die Rente plötzlich einen Knick nach unten macht und der Zahlbetrag sinkt. Dies ist kein Fehler bei der Berechnung der Rente, wie der Rentenfachmann und Autor der Haufe Mediengruppe, Johann F. Niemeyer, bestätigt. Es handelt sich hier um eine rentenrechtliche Besonderheit. "Das klingt zwar unverständlich, ist aber in der Systematik des geltenden Rentenrechts so vorgesehen. Bis zu einem bestimmten Grad gibt es für Versicherte bestimmte Zusatzpunkte, gewissermaßen als "Sozialbonus" für Zeiten, in denen Versicherte nur wenig verdient haben. Geregelt ist dies in den Vorschriften über die so genannte Rentenberechnung nach Mindesteinkommen. Ab einem bestimmten zusätzlichen Beitragsmonat können diese Voraussetzungen wegfallen, der oder die Versicherte fällt in die Normalberechnung zurück", erläutert Niemeyer.
Auf einmal hat der Versicherte weniger Rente als bei einem um einen Monat früheren Rentenantritt. Betroffene haben die Möglichkeit, entweder im Monat bevor der "Rentenknick" zum Tragen kommt, in Rente zu gehen oder noch so lange zu arbeiten, bis sie den "Verlust" wieder aufgeholt haben. Das kann im Einzelfall bis zu 18 Monate dauern. Der Rentenantritt sollte also genau überlegt sein, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Ob dies so gewollt ist oder vom Gesetzgeber einfach übersehen wurde - Fakt ist, dass alle Personen in die Rentenfalle tappen können, weil sie gar nichts von diesem Kuriosum wissen.
Die Haufe Mediengruppe rät Betroffenen, sich rechtzeitig über die Entwicklung ihrer Altersrente mit den zu erwartenden Zahlbeträgen zu informieren. So lässt sie beispielsweise mit der Rentenberechnungssoftware "Meine Rente" der Haufe Mediengruppe die zu erwartende Rente zuverlässig und exakt für die einzelnen Monate zwischen dem frühestmöglichen Beginn und einem Rentenaufschub bis zum 66. Lebensjahr ausrechnen. Die integrierte grafische Rentenauswertung zeigt nach Eingabe des Versicherungsverlaufs sofort, ob und ggf. ab wann der "Rentenknick" droht.
Ein ausführlicher Bericht zum Thema Rentenknick inkl. grafischer Darstellung der Berechnung ist in der neuesten Ausgabe des PERSONALmagazins der Haufe Mediengruppe erschienen.
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