Arbeitgeber sollen im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit schnüffeln
Freiburg (ots)
"Sind Sie mit unserem Chef verwandt oder verschwägert, wenn ja in welchem Grad?" Diese Frage wird im nächsten Jahr auf Einstellungsbögen der Unternehmen auftauchen. Im Zuge der Hartz-Reform beschloss der Gesetzgeber eine Ergänzung der Meldepflichten gegenüber der Sozialversicherung, die bislang unbemerkt blieb, aber weit reichende Folgen hat: Arbeitgeber haben jetzt die Pflicht anzugeben, ob ein Arbeitnehmer "zum Arbeitgeber in einer Beziehung als Ehegatte, Lebenspartner, Verwandter oder Verschwägerter in gerader Linie bis zum zweiten Grade steht". Das betrifft nicht nur Neueinstellungen, sondern nach Auskunft des Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherung auch bestehende Beschäftigungsverhältnisse.
Die Personalchefs der Unternehmen bekommen damit nicht nur zusätzlichen bürokratischen Aufwand, sondern müssen jetzt erstmals auch die familiären Verhältnisse ihrer Mitarbeiter durchleuchten. "Diese Zusatzvorschrift ist datenschutzrechtlich mehr als fragwürdig und personalpolitisch ein Skandal. Die Personalchefs müssen im Auftrage des Staates Mitarbeiter nach ihren persönlichen Verhältnissen zum Arbeitgeber befragen. Dass ihnen dabei auch noch familienrechtliche Kenntnisse über verschiedene Abstufungen von Verschwägerung und Verwandtschaft abverlangt werden und sie gleichgeschlechtlichen Verbindungen nachgehen müssen, macht das Maß endgültig voll", sagt Thomas Muschiol, Rechtsanwalt und Rechtsexperte der Zeitschrift Personalmagazin.
Mit der Änderung der Meldepflicht verfolgt die Bundesagentur für Arbeit das Ziel, Scheinarbeitsverhältnisse aufzudecken und den unberechtigten Bezug von Arbeitslosengeld zu verhindern. Doch die tatsächliche Regelung schießt weit über das Ziel hinaus, was offenbar auch dem federführenden Gesundheitsministerium bewusst ist: Ein Sprecher verweist darauf, dass die fragwürdige Textpassage im Gesetz nicht aus dem Ministerium stamme, sondern im parlamentarischen Verfahren per Änderungsantrag in das Sozialgesetzbuch Eingang gefunden habe.
Hintergründe und praktische Auswirkungen dieser geplanten Regelung beleuchtet die März-Ausgabe des Personalmagazins aus der Haufe Mediengruppe.
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