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Arbeitgeber sollen im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit schnüffeln

Freiburg (ots)

"Sind Sie mit unserem Chef verwandt oder
verschwägert, wenn ja in welchem Grad?" Diese Frage wird im nächsten
Jahr auf Einstellungsbögen der Unternehmen auftauchen. Im Zuge der
Hartz-Reform beschloss der Gesetzgeber eine Ergänzung der
Meldepflichten gegenüber der Sozialversicherung, die bislang
unbemerkt blieb, aber weit reichende Folgen hat: Arbeitgeber haben
jetzt die Pflicht anzugeben, ob ein Arbeitnehmer "zum Arbeitgeber in
einer Beziehung als Ehegatte, Lebenspartner, Verwandter oder
Verschwägerter in gerader Linie bis zum zweiten Grade steht". Das
betrifft nicht nur Neueinstellungen, sondern nach Auskunft des
Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherung auch
bestehende Beschäftigungsverhältnisse.
Die Personalchefs der Unternehmen bekommen damit nicht nur
zusätzlichen bürokratischen Aufwand, sondern müssen jetzt erstmals
auch die familiären Verhältnisse ihrer Mitarbeiter durchleuchten.
"Diese Zusatzvorschrift ist datenschutzrechtlich mehr als fragwürdig
und personalpolitisch ein Skandal. Die Personalchefs müssen im
Auftrage des Staates Mitarbeiter nach ihren persönlichen
Verhältnissen zum Arbeitgeber befragen. Dass ihnen dabei auch noch
familienrechtliche Kenntnisse über verschiedene Abstufungen von
Verschwägerung und Verwandtschaft abverlangt werden und sie
gleichgeschlechtlichen Verbindungen nachgehen müssen, macht das Maß
endgültig voll", sagt Thomas Muschiol, Rechtsanwalt und Rechtsexperte
der Zeitschrift Personalmagazin.
Mit der Änderung der Meldepflicht verfolgt die Bundesagentur für
Arbeit das Ziel, Scheinarbeitsverhältnisse aufzudecken und den
unberechtigten Bezug von Arbeitslosengeld zu verhindern. Doch die
tatsächliche Regelung schießt weit über das Ziel hinaus, was offenbar
auch dem federführenden Gesundheitsministerium bewusst ist: Ein
Sprecher verweist darauf, dass die fragwürdige Textpassage im Gesetz
nicht aus dem Ministerium stamme, sondern im parlamentarischen
Verfahren per Änderungsantrag in das Sozialgesetzbuch Eingang
gefunden habe.
Hintergründe und praktische Auswirkungen dieser geplanten Regelung
beleuchtet die März-Ausgabe des Personalmagazins aus der Haufe
Mediengruppe.

Pressekontakt:

Haufe Mediengruppe
Redaktion Personalmagazin
Frau Brigitte Pelka
Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg
Tel. 0761-3683-921, Fax -105
E-Mail pressestelle@haufe.de

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