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Haufe-Lexware GmbH & Co. KG

Elster-Schonfrist endet am 31. März
Umstellung auf elektronische Datenübermittlung dringend notwendig

Freiburg (ots)

Die Schonfrist für die elektronische
Steuerdatenübermittlung, die eigentlich seit dem 1. Januar Pflicht
ist, endet am 31. März. Dann müssen alle Unternehmen und
Selbstständige ihre Lohn- und Umsatzsteuervoranmeldung via Elster ans
Finanzamt übermitteln. Wer bis dato noch nicht die nötigen
Voraussetzungen geschaffen hat, sollte dies schleunigst tun, denn
weitere Ausnahmen sieht der Gesetzgeber ausdrücklich nicht vor.
Ausschließlich wer ohne Computer in seinem Betrieb arbeitet, wird
sich - und auch das gilt es unbedingt zu beachten - nur auf Antrag
darüber hinaus von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung
eventuell befreien können. Zum jetzigen Zeitpunkt steht aber bereits
fest, dass auch diese »Gnadenfrist« einmal endet, und zwar am 1.
Januar 2006.
Die Umstellung auf Elster ist für Nutzer von Haufe-Produkten ohne
Probleme zu bewerkstelligen, denn die Fachinformationsprodukte der
Haufe Mediengruppe sind mit einem speziellen Elster-Tool
ausgestattet, das den elektronischen Datenversand spielend einfach
macht. Damit werden die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und
Lohnsteuer-Anmeldungen direkt am Bildschirm ausgefüllt und
anschließend via Elster an das Finanzamt geschickt.
So können die Anwender viel Zeit sparen und ihre Steuer im Nu
erledigen. Im ebenfalls in den Haufe Produkten integrierten
Formular-Manager können ausgefüllte Formulare zudem ganz einfach
gespeichert, gedruckt, erneut aufgerufen und wieder bearbeitet
werden. Fertig ausgefüllte Formulare werden im PDF-Format abgelegt
und bei Bedarf direkt per E-Mail versandt.
So können die Anwender viel Zeit sparen und ihre Steuer im Nu
erledigen. Zu den Produkten von Haufe mit integriertem Elster-Tool
zählen beispielsweise das "Haufe Personal Office", "Haufe Personal
Office Professional", "Haufe Lohn & Gehalt Office", "Haufe Rechts &
Vertrags Office", "Haufe Steuer Office", "Haufe Steuer Office
Professional", "Haufe Buchführung Office", "Haufe Rechnungswesen
Office", "Haufe Rechnungswesen Office Professional", "Haufe
Unternehmens Office" und das "Haufe GmbH Office". Daneben enthalten
die Produkte "Haufe Praxishandbuch Lohnsteuer", "Haufe Praxishandbuch
Umsatzsteuer", "Praxishilfen LSW", "Handbuch der Bilanzierung" und
"Mein Büro-Assistent" des WRS Verlags das Software-Tool. Ein weiteres
Produkt von Haufe, das die elektronische Datenübermittlung via ELSTER
unterstützt, ist der "Haufe Formular-Assistent Umsatzsteuer". Der
Assistent unterstützt auf komfortable und einfache Weise bei der
unvermeidlichen Routineaufgabe der Erfassung und Verwaltung der
verschiedenen Umsatzsteuerformulare und spart wertvolle Arbeitszeit.

Pressekontakt:

Weitere Informationen und Besprechungsexemplare für Journalisten
bei:
Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tanja Eckenstein
Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg
Tel.: 0761-3683-940 oder -464; Fax: -900
E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de

Original-Content von: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, übermittelt durch news aktuell

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