Haufe Akademie: Auf dem 9. Haufe-Personalkongress stellen Experten arbeitsrechtliche Risiken, Herausforderungen und Praxisempfehlungen rund um Zielvereinbarungs-Systeme vor
Freiburg (ots)
"Nur wer das Ziel kennt, kann treffen", sagt ein griechisches Sprichwort. Um gemeinsam mit der Unternehmensleitung an einem Strang ziehen zu können, müssen die Mitarbeiter eines Unternehmens wissen, wohin die Reise gehen soll. Ein geeignetes Werkzeug dazu stellt die Einführung eines Zielvereinbarungs-Systems (ZV-System) dar. Welches die wichtigsten Prinzipien hierbei sind, wie das System erfolgreich eingeführt werden kann und was arbeitsrechtlich zu bedenken ist, zeigen Experten auf dem 9. Haufe-Personalkongress am 19. und 20. Oktober 2005 in Mannheim.
Den Nutzen von ZV-Systemen macht die Praxiserfahrung von ProSiebenSat.1 Media AG deutlich: Die Einführung des ganzheitlichen ZV-Systems "TOP Ziele" hat nach Aussage der Führungskräfte und der Unternehmensleitung bewirkt, dass Reibungsverluste deutlich vermindert und mehr Energie auf das Wesentliche fokussiert werden. Die Businessplanung kann nun direkter mit der konkreten Arbeitssituation vieler Mitarbeiter verbunden werden. Die Mitarbeiter wertschätzen die erreichte Transparenz der eigenen definierten Hauptaufgaben, die Klarheit über die Geschäftsziele des Unternehmens und die Förderung der Kommunikation mit den eigenen Vorgesetzten.
"Damit die Einführung von ZV-Systemen erfolgreich verläuft, müssen die einzelnen Phasen gründlich aufgesetzt sein", so Arne Priess, Vorstand der HRblue AG und maßgeblich an der Einführung von "TOP Ziele" bei ProSiebenSat.1 Media AG beteiligt. In der Vorbereitungsphase gelte es, Konzept, Prozess, Instrumente und Kommunikation aufeinander abzustimmen. Bei der Einführung des Systems müssten die Mitarbeiter umfassend informiert und für die Sache gewonnen, die Führungskräfte geschult werden. Die erste Zeit nach der Einführung sei als kontinuierlicher Verbesserungsprozess zu betrachten, so Priess weiter. Der Vortrag von Arne Priess und Bettina Hörmann, Leiterin Personalentwicklung bei ProSiebenSat.1 Media AG auf dem 9. Haufe-Personalkongress stellt ein erfolgreiches Zielvereinbarungs-Praxisbeispiel mit allen bei der Implementierung auftretenden Herausforderungen und Erfahrungen vor.
Selbstverständlich müssen bei ZV-Systemen auch die rechtlichen Aspekte beachtet werden. Dr. Georg Annuß, Rechtsanwalt und Experte für die Gestaltung von Arbeitsverträgen, fasst seine Erfahrungen folgendermaßen zusammen: "Fehlen bei Abschluss der Zielvereinbarungen klare Vorstellungen darüber, wie die Zielerreichung festgestellt wird, sind rechtliche Auseinandersetzungen vorprogrammiert." Bei der Einführung von ZV-Systemen, betont Annuß, müsse ein "Pulsieren" der Vertragsgestaltung zwischen Flexibilität und Inhaltskontrolle möglich gemacht werden - und gleichzeitig müssten die tarifrechtlichen Schranken für Zielvereinbarungen ebenso bedacht werden wie die Rolle des Betriebsrats als Hüter der Zielvereinbarung.
Richtig konzipiert und eingeführt helfen Zielvereinbarungen, Kosten zu sparen und das unternehmerische Tun auf viele Schultern zu verteilen. Wie es in der Personalarbeit gelingt, das System erfolgreich in Unternehmen einzusetzen, zeigt der 9. Haufe-Personalkongress am 19. und 20. Oktober 2005 in Mannheim. Interessierte können sich ab sofort informieren unter Tel. 0761 / 47 08 - 811 oder http://www.haufe-akademie.de
Frühbucher erhalten bis zum 1. September einen vergünstigten Kongresspreis von 1.160 Euro netto. Danach kosten die Kongresstickets 1.280 Euro netto. Weiterführende Seminare finden vor und nach dem Kongress statt.
Weitere Informationen zu Kongress und Presseakkreditierung:
Haufe Akademie Kerstin Schreck Hindenburgstr. 64, 79102 Freiburg Tel. 0761 4708-228 mailto:pressestelle@haufe-akademie.de
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