VAUNET - Verband Privater Medien
VPRT zum "Markttest" der EU-Kommission im Wettbewerbsverfahren gegen die internationale Vereinigung von Verwertungsgesellschaften (CISAC):
Bonn (ots)
Verpflichtungsangebote der Verwertungsgesellschaften verhindern Wettbewerb beim Erwerb der Musikrechte - Sendeunternehmen fordern einheitliche Anlaufstelle und Wettbewerb bei Verwaltungskosten
Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) hat mit seiner Stellungnahme zum "Markttest" im Wettbewerbsverfahren der EU-Kommission gegen die internationale Vereinigung von Verwertungsgesellschaften (CISAC) die von den Verwertungsgesellschaften angebotenen Verpflichtungen als völlig unzureichend zurückgewiesen. "Die Vorschläge verfehlen ganz klar das Ziel, den grenzüberschreitenden Musikrechteerwerb zukunftsfähig zu gestalten und den Sendern sowohl eine einheitliche Anlaufstelle als auch Wahlfreiheit bei der Auswahl der Verwertungsgesellschaft und niedrige Verwaltungskosten zu ermöglichen", so VPRT-Präsident Jürgen Doetz heute in Berlin. Die von der CISAC und ihren Mitgliedern vorgeschlagenen Verpflichtungen stünden in diametralem Gegensatz zum Ziel eines freien Wettbewerbs, der durch das Gemeinschaftsrecht vorgegeben sei und würden das bestehende territoriale Monopol der nationalen Verwertungsgesellschaften sogar noch zementieren. "Die Kommission darf die von der CISAC vorgeschlagenen Angebote keinesfalls akzeptieren. Andernfalls würde sich für Sendeunternehmen als Hauptbetroffene die Situation des Lizenzerwerbs nicht verbessern, sondern sogar verschlechtern", so Doetz weiter.
Die Kritik des VPRT richtet sich u. a. auf den zu engen Anwendungsbereich der Verpflichtungsvorschläge. So sind etwa Vervielfältigungsrechte von vornherein ausgenommen. Ebenso sind zahllose Einzelausnahmen für bestimmte Übertragungswege vorgesehen. Aus Sicht des VPRT ist damit eine vollständige Marginalisierung der noch verbleibenden Anwendungsfälle in der Praxis verbunden. "Am Ende könnte ein Oligopol weniger starker europäischer Verwertungsgesellschaften stehen und damit der für die Sendeunternehmen unerlässliche `One-Stop-Shop´ für das weltweite Repertoire verhindert werden. Zudem wäre der Einsatz von Nischenrepertoires und damit der Erhalt der kulturellen Vielfalt gefährdet", so Doetz abschließend.
In einem seit mehreren Jahren laufenden Verfahren gegen die internationale Vereinigung der Verwertungsgesellschaften (CISAC) hatte dieser einen Mustervertrag für Gegenseitigkeitsvereinbarungen seiner Mitglieder - zu denen auch die deutsche GEMA zählt - für die Verwaltung von Rechten zur öffentlichen Aufführung vorgelegt. Die Kommission hatte den beteiligten Kreisen die Möglichkeit eingeräumt, bis zum 8. Juli 2007 zu den von der CISAC und den nationalen Verwertungsgesellschaften vorgelegten Vorschlägen im Rahmen einer Marktprüfung Stellung zu nehmen, bevor weitergehende Entscheidungen getroffen werden. Sie selbst hatte Ende Januar 2006 in einer Mitteilung erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit der bestehenden Lizenzierungspraxis mit dem europäischen Wettbewerbsrecht, insbesondere bezogen auf Territorialitätsklauseln, angemeldet. An diesem Verfahren hatten sich neben dem VPRT zahlreiche europäische Sendeunternehmen, Verbände und Organisationen beteiligt.
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